Rahmenvertrag: Steuerberatungsleistungen für die Stadtkämmerei Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Steuerberatungsleistungen für die Stadtkämmerei
Rahmenvertrag: Steuerberatungsleistungen für die Stadtkämmerei
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Herzog-Wilhelm-Str. 11
80331 München
Deutschland
Die/der Auftragnehmer/in soll bei der rechtlichen Würdigung von spezifischen steuerlichen Fragestellungen unterstützen.
Dabei werden überwiegend folgende Beratungsleistungen benötigt:
-Erstellung von Gutachten zu einzelnen Sachverhalten und Fragestellungen in den genannten Steuerarten
- Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen
- Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit umsatz- bzw. ertragsteuerlichen Organschaften der Stadt mit ihren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften
- Einsprüche gegen Steuerbescheide
- Beantragung verbindlicher Auskünfte
- mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit den Finanzbehörden
- Qualitätssicherung durch Review von jährlich wechselnden Steuererklärungen für den Unternehmensbereich sowie einzelner Betriebe gewerblicher Art der Stadt München
Im Einzelfall wird zudem die Erstellung von Steuererklärungen oder Aufbereitung von Teilen einer Steuerdeklaration, z.B. Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer für einzelne Betriebe gewerblicher Art (BgA) der LHM oder Geschäftsführungsüberprüfung der von der Auftraggeberin vertretenen oder verwalteten steuerbegünstigten Stiftungen, etc. benötigt.
Option der Verlängerung um zwei mal je ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darlegung von Umsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss durchschnittlich 100.000 € betragen.
- Referenzlisten mit mindestens zwei in den letzten drei Jahren nach Art und Umfang geeigneter Leistungen.
- Darstellung der Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Als geeignete Leistung gilt im vorliegenden Fall die Steuerberatung, Erstellung von Steuergutachten, sowie die steueroptimierten Rechts- und Betriebsberatung für Kommunen bzw. in kommunalen Strukturen.
- Qualifikationsvoraussetzung: Langjährige Berufserfahrung im "Public Sector" / Besteuerung der öffentlichen Hand erforderlich, um Besonderheiten erkennen und bei der Bearbeitung berücksichtigen zu können. Daher muss mindestens 1 Mitarbeiter*in, der/die für den Einsatz vorgesehen ist, über diese Kenntnisse verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge (Budget) incl. Verlängerungsoptionen: 400.000 € brutto
Höchstabrufmenge: 150.000 € brutto pro Jahr
(1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH (Urt v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).