Wartung, Inspektion, Instandhaltung Luftreiniger Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 23_VgV_033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Inspektion, Instandhaltung Luftreiniger Schulen
Wartung, Inspektion, Instandhaltung von 638 Luftreiniger-Geräten an 30 Erlanger Schulen. Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen (Zuschlag erfolgt an die beiden günstigsten Auftragnehmer).
Wartung, Inspektion, Instandhaltung von 638 Luftreiniger-Geräten an 30 Erlanger Schulen. Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen (Zuschlag erfolgt an die beiden günstigsten Auftragnehmer).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, ob er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Anforderung hat er dies, v.a. durch Vorlage einer Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (beim Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) zu belegen.
Der Bieter gibt in Formular L 127 eine Eigenerklärung dazu ab, dass kein Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Der Bieter gibt in Formular L 124 Eigenerklärungen ab und auf Anforderung Nachweise dazu: Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren/Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB, Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregistereinträge, ggfs. Selbstreinigungsmaßnahmen, Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Auf Anforderung wird er drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber zu rügen.
- Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
- Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union verge-ben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]