Unterhaltsreinigung der Liegenschaften des Polizeipräsidiums München im Bereich München Nord Referenznummer der Bekanntmachung: V2-9500-0040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung der Liegenschaften des Polizeipräsidiums München im Bereich München Nord
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung von 9 Dienstgebäuden des Polizeipräsidiums im Bereich München Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist die Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung für Bereich München Nord mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 28.000qm.
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr zu gleichen Konditionen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Die Objekt-/Ortsbesichtigung ist vor Abgabe des Angebotes Pflicht.
Mit dem Angebot müssen die Bestätigungen über die Durchführung der Objektbesichtigungen (Datei 09) zurückgesandt werden.
Die Objektbesichtigungen werden vom 27.03.2023 bis 12.04.2023 durchgeführt.
Eine Terminvereinbarung ist bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Objekte ab 27.03.2023 bis spätestens 12.04.2023 möglich.
Die Ansprechpartner sind der Datei 09 Nachweise der Objektbesichtigungen zu entnehmen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen, die im Rahmen des letzten Ausschreibungsverfahrens an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, von dieser Verpflichtung befreit sind.
Hierzu muss eine Erklärung (Vordruck 20, Datei 04 Erklärungen / Nachweise) abgegeben werden, dass bereits an einer Objektbesichtigung teilgenommen wurde und das ausreichende Kenntnisse über die jeweiligen Gebäude vorhanden sind.
(vgl. Punkt 7 der Bewerbungsbedingungen, Datei 01).
Bietergemeinschaften haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens in dem der Bieter ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen Gebäudereiniger gemäß Handwerksverordnung oder zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind.
(Hinweis: in Deutschland ist dies der Eintrag in die Handwerksrolle, nachzuweisen durch die Handwerkskarte –Kopie-).
(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
-Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
-Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
-Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
-Angaben zum Bieter
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
-Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
-Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlust [Betrag gelöscht] EUR
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
-Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (hier Unterhaltsreinigung) - in einer vergleichbaren Größenordnung (ca. 28.000 qm) – erbringt oder erbracht hat. Als vergleichbar hinsichtlich der Größenordnung sind sowohl einzelne Objekte mit der genannten Gesamtfläche in qm als auch mehrere einzelne Objekte, die zeitgleich betreut werden / wurden und in der Summe die genannte Gesamtfläche erreichen, anzusehen. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen.
-Eignungsrelevante Unternehmen-falls zutreffend-
-Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen-falls zutreffend-
-Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen-falls zutreffend-
-Angabe der Anzahl der Beschäftigten
-Nachweis DIN ISO 9001
-Nachweise über die Teilnahme an den Objektbesichtigungen
-Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung, falls zutreffend
-Erklärung zu verwendeten Reinigungsmitteln
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige Nachweise zur Leistung:
-Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft-falls zutreffend-Bietergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
-Scientology-Schutzerklärung
-Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit
-Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung (nach Zuschlagserteilung auf Aufforderung einzureichen)
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entgegen der Regelung in Nr. 4 Absatz 2 der ZAVB (Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Leistungsaufträge der Bayerischen Polizei) wird das Polizeipräsidium München für sämtliches Personal, das im Auftrag des AN das Reinigungsobjekt betreten soll (auch Materialanlieferer und neue Mitarbeiter zur Arbeitsplatzbesichtigung) mit dessen Einverständnis eine polizeiliche Überprüfung der Zuverlässigkeit durchführen. Die Durchführung der polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der vorgesehenen Mitarbeiter des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt nach Zuschlagserteilung auf gesonderter Aufforderung durch den AG.
Zu näheren Ausführungen ist Punkt II.4 der Vertragsunterlage, Datei 02 zu beachten.
Bietergemeinschaften haften gegenüber dem dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.