Tanzhaus Donauwörth - Multifunktionaler Gemeinbedarfsstandort
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9067890
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donauwoerth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tanzhaus Donauwörth - Multifunktionaler Gemeinbedarfsstandort
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 2-9 (stufenweise beauftragt). Durchgeführt wird ein begrenzt offener Realisierungswettbewerb für Architekt/innen und Innenarchitekt/innen.
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Sanierung und der Umbau des Tanzhauses (inkl. Tiefgarage), Reichsstraße 34 in 86609 Donauwörth. Der Planungsraum erstreckt sich auf das Grundstück des Tanzhauses (1.068 m² Grundstücksfläche, nahezu vollständig überbaut) sowie die Übergangsbereiche mit funktionalen Verflechtungen zum angrenzenden öffentlichen Straßenraum.
Das Tanzhaus liegt inmitten des Zentrums der Stadt Donauwörth. Die Nutzung des Standortes reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück. Das heutige Gebäude ist ein 1975 im Stil des Vorgängerbaus errichtetes großes Stadthaus mit multifunktionalen Nutzungen.
FRÜHERE Nutzungen:
EG: Ladenpassage mit kleineren Geschäftseinheiten
1.OG: Stadtsaal
2.OG: Restaurant einschließlich Küche
1. Dachgeschoss: zwei Büroeinheiten, eine Praxiseinheit, eine Wohnung
2. Dachgeschoss: archäologisches Museum
3. Dachgeschoss: Lüftungsanlage.
1.UG und 2.UG: Tiefgarage (das 2.UG soll in Zukunft nur noch als Lagerfläche/Technik dienen, das 1.UG soll bis auf Behindertenparkplätze und Fahrradstellplätze keine weiteren Stellplätze mehr enthalten).
Seit 2016 steht das Tanzhaus leer und wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Durchführung eines Workshops mit dem Stadtrat im November 2021 wurde das künftige Nutzungsprogramm festgelegt.
NEUE Hauptnutzungen:
Stadtbibliothek, Tourist-Info, Kulturbüro, Café/Bistro, Veranstaltungsaal (Änderungen vorbehalten).
Die Kostenschätzung für die KGR 300/400 beläuft sich auf ca. 12 Mio. € Netto.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie auf folgender Website:
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung befinden sich das Landesamt für Denkmalpflege und die Stadt Donauwörth noch in Abstimmungen zum Denkmalstatus des Tanzhauses. Zur Ausgabe der Auslobungsunterlagen wird die fachliche Würdigung des BLfD beigefügt.
Die Stadt Donauwörth wird nach Abschluss des Wettbewerbs, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchführen und - unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts - einen der Preisträger mit den bekanntgemachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1 beauftragen.
Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Preisträger als Bieter zur Angebotsabgabe und Teilnahme an der Verhandlung aufgefordert. Der Zuschlag wird nach den in den Auftragsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt.
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 beabsichtigt, wobei mindestens die Leistungsphasen 2-5 beauftragt werden sollen.
Aufteilung in folgende Stufen:
Stufe 1 (LPH 2-3)
Stufe 2 (LPH 4-5)
Stufe 3 (LPH 6-7)
Stufe 4 (LPH 8-9)
Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen abgeleitet werden.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in einem Zuge durchzuführen, vorausgesetzt es sprechen keine wesentlichen oder unvorhergesehenen Gründe dagegen.
Im Fall der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Anforderung an die Leistungserbringung kann es erforderlich machen, häufig
bzw. kurzfristig auf Aufforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen
vor Ort zur Verfügung zu stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle im Wettbewerb zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Architektonische und räumliche Qualität
- Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Erschließung
- Umgang mit dem Ensemble/Denkmal
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
- Nachhaltigkeit
Die Reihenfolge der benannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dna-ex.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://neumannundheinsdorff.de/news/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://dfz-architekten.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).