II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Referenznummer der Bekanntmachung: T50o083223
II.1.2)CPV-Code Hauptteil34928510 Straßenbeleuchtungsmasten
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Baureferat-Tiefbau, die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik der Landeshauptstadt München benötigt ca. 900 Licht- und Signalmasten und ca. 270 Ausleger für den Verbau im Stadtgebiet München im Zeitraum sofort nach Auftragsvergabe bis 30.06.2024.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1: Licht- und Signalmaste
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34928510 Straßenbeleuchtungsmasten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Schragenhofstraße, München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Baureferat-Tiefbau, die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik der Landeshauptstadt München benötigt ca. 900 Licht- und Signalmasten und ca. 270 Ausleger für den Verbau im Stadtgebiet München im Zeitraum sofort nach Auftragsvergabe bis 30.06.2024.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 02/05/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34928510 Straßenbeleuchtungsmasten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Schragenhofstraße, München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Baureferat-Tiefbau, die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik der Landeshauptstadt München benötigt ca. 900 Licht- und Signalmasten und ca. 270 Ausleger für den Verbau im Stadtgebiet München im Zeitraum sofort nach Auftragsvergabe bis 30.06.2024.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 02/05/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34928510 Straßenbeleuchtungsmasten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Schragenhofstraße, München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Baureferat-Tiefbau, die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik der Landeshauptstadt München benötigt ca. 900 Licht- und Signalmasten und ca. 270 Ausleger für den Verbau im Stadtgebiet München im Zeitraum sofort nach Auftragsvergabe bis 30.06.2024.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 02/05/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 25/04/2023
Ortszeit: 13:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 26/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 25/04/2023
Ortszeit: 13:30
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17/03/2023