Lebenshilfe Forchheim e.V. Neubau Hainbrunnenschule mit Turnhalle. Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-forchheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebenshilfe Forchheim e.V. Neubau Hainbrunnenschule mit Turnhalle. Fachplanung Tragwerksplanung
Die Lebenshilfe Forchheim e.V. beabsichtigt den Neubau der Hainbrunnenschule mit Turnhalle
Beauftragt werden soll die Fachplanung Tragwerksplanung Teil 4, Abschnitt 1 HOAI (Leistungspha-sen 1 bis 6 und 8); Objektanschrift ist John-F.-Kennedy-Ring 27c in 91301 Forchheim,.
Für Fachplanung Tragwerksplanung Lphen 1 bis 6, Geschäftssitz des AN, Lph 8 Baustelle in 91301 Forchheim.
Die Lebenshilfe Forchheim e.V. beabsichtigt den Neubau der Haidbrunnenschule mit Turnhalle
Beauftragt werden soll die Fachplanung Tragwerksplanung Teil 4, Abschnitt 1 HOAI (Leistungspha-sen 1 bis 6 und 8). Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 1 und 2 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 und 4, Stufe 3 die Leistungsphasen 5, 6 und 8. Die Besonderen Leistungen nach Bedarf; dies sind ggf. die Aufteilung der Mengenermittlun-gen nach Bauteilen in voraussichtlich 2 Bauabschnitte. Die Nachweise zum konstruktiven Brand-schutz und die Zeithonorare. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 betragen für die Schule ca. [Betrag gelöscht] Euro netto und für die Sporthalle ca. [Betrag gelöscht] Euro netto. Die Bauab-schnitte sind als 1 Maßnahme anzubieten. Die Situation ist aus dem Erläuterungsbericht FB 30 zu entnehmen.
Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unbe-rührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.