Rahmenvereinbarungen zur Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen zur Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen
Der Bayerische Rundfunk beabsichtigt, die Instandhaltung der nachfolgend aufgeführten Gefahrmeldeanlagen (GMA) an den Standorten München Freimann und München Unterföhring längerfristig durch einen qualifizierten Auftragnehmer ausführen lassen.
Folgende GMA müssen instandgehalten werden:
Fachlos 1 - Brandmelde-Anlagen (BMA)
Fachlos 2 - Elektroakustische Anlagen (ELA) im Haus 18
Fachlos 3 - Elektroakustische Anlagen (ELA) in den Häusern 3A, 3B und 3C
Jede Rahmenvereinbarung (pro Los) soll für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (24 Monaten) abgeschlossen werden, mit zwei optionalen, automatischen Verlängerungen von jeweils einem Jahr (12 Monaten).
Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 01.06.2023
Instandhaltung der Brandmelde-Anlagen (BMA)
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München, Bayerischer Rundfunk Rivastraße 1 85774 Unterföhring
Wesentliche zu erbringende Leistungen sind alle Tätigkeiten, die zur Sicherstellung der Funktion sowohl der Anlagen als auch aller einzelnen Funktionskomponenten vorgeschrieben oder notwendig sind. Dazu gehören u.a.:
? Planung,
? Inspektion,
? Wartung,
? Instandsetzung/Ersatz,
? Dokumentation,
? Erweiterung.
Hierbei müssen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und die fachlichen Vorgaben gemäß den entsprechenden DIN-Vorschriften eingehalten werden, im jeweils gültigen Versionsstand zum Zeitpunkt der Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen:
- DIN VDE 0833-1,
- DIN VDE 0833-2,
- DIN VDE 0833-4,
- DIN VDE 14675,
- Vornorm DIN CEN/TS 54-32 (VDE V 0833-4-32).
Einzelheiten zu den Leistungen sind in den Dokumenten "Vertragsunterlagen" je Fachlos ausführlich beschrieben.
Jede Rahmenvereinbarung (pro Los) soll für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (24 Monaten) abgeschlossen werden, mit zwei optionalen, automatischen Verlängerungen von jeweils einem Jahr (12 Monaten).
Instandhaltung der elektroakust. Anlagen (ELA) im Haus 18
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München, Bayerischer Rundfunk Rivastraße 1 85774 Unterföhring
Wesentliche zu erbringende Leistungen sind alle Tätigkeiten, die zur Sicherstellung der Funktion sowohl der Anlagen als auch aller einzelnen Funktionskomponenten vorgeschrieben oder notwendig sind. Dazu gehören u.a.:
? Planung,
? Inspektion,
? Wartung,
? Instandsetzung/Ersatz,
? Dokumentation,
? Erweiterung.
Hierbei müssen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und die fachlichen Vorgaben gemäß den entsprechenden DIN-Vorschriften eingehalten werden, im jeweils gültigen Versionsstand zum Zeitpunkt der Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen:
- DIN VDE 0833-1,
- DIN VDE 0833-2,
- DIN VDE 0833-4,
- DIN VDE 14675,
- Vornorm DIN CEN/TS 54-32 (VDE V 0833-4-32).
Einzelheiten zu den Leistungen sind in den Dokumenten "Vertragsunterlagen" je Fachlos ausführlich beschrieben.
Jede Rahmenvereinbarung (pro Los) soll für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (24 Monaten) abgeschlossen werden, mit zwei optionalen, automatischen Verlängerungen von jeweils einem Jahr (12 Monaten).
Instandhaltung der elektroakust. Anlagen (ELA) in den Häusern 3A, 3B und 3C
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München, Bayerischer Rundfunk Rivastraße 1 85774 Unterföhring
Wesentliche zu erbringende Leistungen sind alle Tätigkeiten, die zur Sicherstellung der Funktion sowohl der Anlagen als auch aller einzelnen Funktionskomponenten vorgeschrieben oder notwendig sind. Dazu gehören u.a.:
? Planung,
? Inspektion,
? Wartung,
? Instandsetzung/Ersatz,
? Dokumentation,
? Erweiterung.
Hierbei müssen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und die fachlichen Vorgaben gemäß den entsprechenden DIN-Vorschriften eingehalten werden, im jeweils gültigen Versionsstand zum Zeitpunkt der Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen:
- DIN VDE 0833-1,
- DIN VDE 0833-2,
- DIN VDE 0833-4,
- DIN VDE 14675,
- Vornorm DIN CEN/TS 54-32 (VDE V 0833-4-32).
Einzelheiten zu den Leistungen sind in den Dokumenten "Vertragsunterlagen" je Fachlos ausführlich beschrieben.
Jede Rahmenvereinbarung (pro Los) soll für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (24 Monaten) abgeschlossen werden, mit zwei optionalen, automatischen Verlängerungen von jeweils einem Jahr (12 Monaten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht-Versicherungsdeckung
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Bonitätsnachweis mit einem Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist
Deckungssummen für die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung:
Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je Schadensereignis (zumindest zweifach maximiert p.a.).
Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
Bonitätsindex nicht schlechter als 300
Bonitätsnachweis nicht älter als 6 Monate
Für Fachlos 1:
Zwei vom Bieter durchgeführte, eignungsbezogene Referenzprojekte bezogen auf die Instandhaltung einer Brandmeldeanlage, welche in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurden.
Das eignungsbezogene Referenzprojekt wird hinsichtlich Projektvolumen (Auftragswert, Anzahl an PT), zu überprüfender technischer Infrastruktur sowie Erbringung von Austauschleistungen überprüft.
Nachweise der Fachkompetenz des Bieters sowie der verantwortlichen Personen wie vorgegeben durch die DIN 14675-2, dort Kapitel 5, in der aktuellen Fassung (Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements, QM-Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17021-1 akkreditierte Stelle, Anforderungen und Mindestqualifikationen)
Für Fachlos 2 und 3:
Zwei vom Bieter durchgeführte, eignungsbezogene Referenzprojekte bezogen auf die Instandhaltung einer Elektroanlage/Sprach-Alarm-Anlage, welche in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen wurden.
Das eignungsbezogene Referenzprojekt wird hinsichtlich Projektvolumen (Auftragswert, Anzahl an PT), zu überprüfender technischer Infrastruktur sowie Erbringung von Austauschleistungen überprüft.
Nachweise der Fachkompetenz des Bieters sowie der verantwortlichen Personen wie vorgegeben durch die DIN 14675-2, dort Kapitel 5, in der aktuellen Fassung (Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements, QM-Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17021-1 akkreditierte Stelle, Anforderungen und Mindestqualifikationen).
Die Überprüfung erfolgt dahingehend, ob das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Januar 2027
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YW1H00SDT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.