Anrufsammeltaxi für den Landkreis Landsberg am Lech
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-landsberg.de/wirtschaft-bauen-verkehr/oepnv
Abschnitt II: Gegenstand
Anrufsammeltaxi für den Landkreis Landsberg am Lech
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Verkehrsleistungen im Landkreis Landsberg mit Anruf-Sammeltaxis für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren auf insgesamt 18 Linien als Gesamtleistung.
Gebiet des Landkreises Landsberg am Lech
Als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, vergibt der Landkreis Landsberg am Lech mit Wirkung zum 01.04.2023 eine öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personenbedarfsverkehr gemäß §§ 42, 44 PBefG mit mit Anruf-Sammeltaxis als Gesamtleistung für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren. Gegenstand der Leistungen ist die Bedienung von insgesamt 18 Linien. Die einzelnen Linien mit den zu bedienenden Einstiegs- und Ausstiegshalten sowie die Fahrpläne sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist auf 20 Kalendertage wegen besonderer Dringlichkeit aufgrund des erforderlichen Starttermins für den AST- Verkehr am 01.04.2023, um eine Leistungsunterbrechung zu verhindern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Probebetrieb Anrufsammeltaxi für den Landkreis Landsberg am Lech
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufering
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn / soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
- der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter inder Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html