H83 Grundschule Dachau Ost, 454 Aufzugsanlagen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
H83 Grundschule Dachau Ost, 454 Aufzugsanlagen
Die Grundschule Dachau Ost wird erweitert und umgebaut. Zunächst werden drei Gebäudeteile rückgebaut. An deren Stelle wird ein
viergeschossiger Schulerweiterungsbau errichtet. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus werden die verbleibenden Bestandsgebäude
umgebaut und mit einem eingeschossigen Gebäude verbunden.
Anton- Günther- Str. 3, Dachau
Errichtung einer behindertengerechten Personenaufzugsanlage
Personenaufzug:
Nutzlast 630 kg, 8 Personen,
elektrisch betriebener Seilaufzug ohne Maschinenraum nach DIN 18 385
Ausführung nach EN 81-20/50, EN 81-70,
Austritt 2-seitig (Durchladefunktion)
Förderhöhe 11,85 m, 6 Haltestellen (EG – 3.OG)
Ausführung der Kabine: Etagentaster in Portal integriert; Portale und Türen in Edelstahl
Schachtentrauchung über Be- und Entlüftung des Aufzugsschachts (Wanddurchbruch in
obersten Haltestation)
Digitales Fernnotruf – und Diagnosesystem. Zur Notrufweiterleitung
nach EN 8 1-28, an die ständig (24/7) besetzte Servicezentrale des Auftragnehmers.
Incl. Baustelleneinrichtung, Werks- und Montageplanung, Inbetriebnahme und Einweisung,
Bestandsunterlagen und Dokumentation sowie einen Wartungsvertrag über 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt
haben.
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit nach § 6a EU VOB/A, insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren,
2. Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Zahlungen gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die Gesamtbaumaßnahme werden
zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de