Beförderung von Menschen mit Behinderung für Werkstätten und Förderstätten des Einrichtungsverbundes Steinhöring, Träger: Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinhöring
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evs-steinhoering.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Menschen mit Behinderung für Werkstätten und Förderstätten des Einrichtungsverbundes Steinhöring, Träger: Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.
Der Einrichtungsverbund Steinhöring betreibt mehrere Werkstätten und Förderstätten an verschiedenen Standorten und eine Seniorentagesstätte für Menschen mit Behinderung, in denen nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit dem Bezirk Oberbayern und anderen Leistungsträgern Leistungen der förder- und beschäftigungsorientierten Eingliederungshilfe erbracht werden.
Soweit die Beförderungsteilnehmer*innen der jeweiligen Einrichtung nicht im Wohnbereich der Einrichtung am gleichen Standort leben, sind sie öffnungstäglich (ca. 228 Tage im Jahr) von ihren jeweiligen Wohnsitzen zur Einrichtung und zurück behindertengerecht zu befördern.
Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen mit und ohne Rollstuhllift.
Steinhöring
Soweit die Beförderungsteilnehmer*innen der jeweiligen Einrichtung nicht im Wohnbereich der Einrichtung am gleichen Standort leben, sind sie öffnungstäglich (ca. 228 Tage im Jahr) von ihren jeweiligen Wohnsitzen zur Einrichtung und zurück behindertengerecht zu befördern.
Die Adressen der Einrichtungen lauten:
Steinhöring (WfbM, Förderstätte und Seniorentagesstätte)
Münchener Str. 39
85643 Steinhöring
Fendsbach (WfbM, Förderstätte)
Fendsbach 1
85669 Pastetten
Eglharting (WfbM)
Westring 4
85614 Kirchseeon
Ebersberg (WfbM)
Bahnhofsplatz 2
85560 Ebersberg
Einzelheiten sind den anonymisierten Adresslisten zu entnehmen. Diese sind als Excel-Dateien zu den Vergabeunterlagen hochgeladen.
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer einmalig um 2 Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122, 124 GWB und §§ 45 ff. VgV mit Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit und
technischen und beruflichen Eignung,
— soweit Firmensitz des Bieters nicht vor Ort: Nachweis über einen Betriebsleiter vor Ort nach BOKraft oder vergleichbar,
— Name und Qualifikation der Vertreter juristischer Personen,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
— Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Nachweis der technischen Eignung durch Eigenerklärung, dass bei Ausfall eines Fahrers oder Fahrzeugs für jede Haltestelle der beauftragten Linien
innerhalb von 60 Min. ein Ersatzfahrer oder Ersatzfahrzeug vor Ort sein kann.
Nachweis der beruflichen Eignung durch:
— Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (z. B. IHK)
oder
- Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
oder
- bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl.
deutscher Übersetzung
— aktuelles TÜV/DEKRA-Zertifikat „Sicherer Kranken- und Behindertentransfer" mit gültiger Rezertifizierung oder eine verbindliche Verpflichtungserklärung, das Zertifikat bis zum Auftragsbeginn nachzureichen
— Referenz (Empfehlungsschreiben) gem. Vordruck von mindestens einem öffentlichen Auftraggeber, für den der Bieter vergleichbare Leistungen in der Vergangenheit ausgeführt hat oder noch ausführt (inklusive der Benennung von Ansprechpartnern mit Telefonnummer)
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet
(§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]