Ayinger Straße - Tragwerksplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 302/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ayinger Straße - Tragwerksplaner
Ersatzneubau Wohnanlage mit Kindergarten Ayinger Str.
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund im Stadtbezirk Ramersdorf insgesamt ca. 246 Wohneinheiten mit einer Geschossfläche von ca. 24.040 m² als Ersatz für derzeit 207 Bestandswohneinheiten (ca. 11.600 m² GF) zu errichten. Zusätzlich sollen eine Kindertageseinrichtung und eine Tiefgarage entstehen. Die bestehenden Wohngebäude werden abgebrochen.
Für den Neubau liegt ein gültiger Bauvorbescheid vor, der bei der Planung zwingend einzuhalten ist.
Hierzu wird ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt.
Folgende Nutzungen sollen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
mit ca. 246 Wohneinheiten (ca. 24.040 Geschossfläche) in EOF (30%) und im freifinanzierten Mietwohnungsbau (70%) mit folgenden Anforderungen.
- Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand)
- Effizienzhaus 40 gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München
Kindertagesstätte:
bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen
ca. 860 m² Geschossfläche und ca. 740 m² Außenspielfläche
Tiefgarage:
Geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 126 Stellplätzen
Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept
Ayinger Straße München
Es werden maximal 5 Teilnehmer ausgewählt.
Vergabe der ausgeschriebenen Planungsleistung der Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Planungsleistung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 51 HOAI
(Leistungsbild Tragwerksplanung)
Stufe I: Leistungsphase 1 bis 5
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen und abschnittsweise:
Stufe II: Leistungsphase 6
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Vertragsgrundlage wird das beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplaner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6N97
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).