Prüfdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SCM-GFO-ODCX-JG23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4516
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=213553
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfdienstleistungen
Der Leistungsumfang der Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich verschiedenartiger wiederkehrender Prüfdienstleistungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Prüfdienstleistungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Norddeutschland und Gewässer der deutschen Nordsee, Abstimmungsgespräche: Büro des AG im Großraum
Hannover, alternativ Video- oder Telefonkonferenzen
Wiederkehrende Prüfungen an Druckbehältern/Druckgeräten durch eine befähigte Person nach BetrSichV §2 Absatz 6 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 sowie
Wiederkehrende Prüfungen an Aufzugsanlagen durch eine befähigte Person nach BetrSichV §2 Absatz 6 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 und
Wiederkehrende Prüfungen von explosionsgefährdeten Bereichen durch eine befähigte Person nach BetrSichV §2 Absatz 6 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Auf Anfrage sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen.
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Die Details betreffend Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 36 Monate durch den AG zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der AG plant einen tatsächlichen Leistungsbeginn (Aufnahme der Arbeiten) am 01.01.2024, womit, unabhängig vom Vertragsschluss durch Übermittlung des Bezuschlagungsschreibens, die geplante Vertragslaufzeit beginnt.
Der Auftraggeber behält sich gem. Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung das Recht vor, mit maximal drei Bewerbern pro Los zu verhandeln. Die Auswahl der drei Bewerber, die zu Verhandlungen nach der Angebotseinreichung eingeladen werden, erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien gem. Ziffer II.2.5).
Krane
Norddeutschland und Gewässer der deutschen Nordsee, Abstimmungsgespräche: Büro des AG im Großraum
Hannover, alternativ Video- oder Telefonkonferenzen
Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige an Krananlagen der Konverterplattformen (Offshore) und Konverterstationen (Onshore) gem. §14 BetrSichV und in Anlehnung an DGUV V52 und DGUV Grundsatz 309-001
Auf Anfrage sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen.
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Die Details betreffend Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 36 Monate durch den AG zweimal um jeweils 12 Monate verlänger twerden. Der AG plant einen tatsächlichen Leistungsbeginn (Aufnahme der Arbeiten) am 01.01.2024, womit, unabhängig vom Vertragsschluss durch Übermittlung des Bezuschlagungsschreibens, die geplante Vertragslaufzeit beginnt.
Der Auftraggeber behält sich gem. Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung das Recht vor, mit maximal drei Bewerbern pro Los zu verhandeln. Die Auswahl der drei Bewerber, die zu Verhandlungen nach der Angebotseinreichung eingeladen werden, erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien gem. Ziffer II.2.5).
Tanks
Norddeutschland und Gewässer der deutschen Nordsee, Abstimmungsgespräche: Büro des AG im Großraum
Hannover, alternativ Video- oder Telefonkonferenzen
Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige an den Tanks und den Auffangwannen der Konverterplattformen (Offshore) und Konverterstationen (Onshore) nach AwSV
Auf Anfrage sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen.
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Die Details betreffend Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 36 Monate durch den AG zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der AG plant einen tatsächlichen Leistungsbeginn (Aufnahme der Arbeiten) am 01.01.2024, womit, unabhängig vom Vertragsschluss durch Übermittlung des Bezuschlagungsschreibens, die geplante Vertragslaufzeit beginnt.
Der Auftraggeber behält sich gem. Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung das Recht vor, mit maximal drei Bewerbern pro Los zu verhandeln. Die Auswahl der drei Bewerber, die zu Verhandlungen nach der Angebotseinreichung eingeladen werden, erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien gem. Ziffer II.2.5).
Blitzschutz und Potentialausgleich
Norddeutschland und Gewässer der deutschen Nordsee, Abstimmungsgespräche: Büro des AG im Großraum
Hannover, alternativ Video- oder Telefonkonferenzen
Wiederkehrende Prüfungen und Wartungen an Blitzschutzsystemen gem. Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) einschließlich DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 und Erdungs- und Potentialausgleichssystemen gem. DIN EN 50522 (VDE 0101-2) auf Konverterplattformen (Offshore) sowie Konverterstationen (Onshore)
Auf Anfrage sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen.
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Die Details betreffend Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 36 Monate durch den AG zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der AG plant einen tatsächlichen Leistungsbeginn (Aufnahme der Arbeiten) am 01.01.2024, womit, unabhängig vom Vertragsschluss durch Übermittlung des Bezuschlagungsschreibens, die geplante Vertragslaufzeit beginnt.
Der Auftraggeber behält sich gem. Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung das Recht vor, mit maximal drei Bewerbern pro Los zu verhandeln. Die Auswahl der drei Bewerber, die zu Verhandlungen nach der Angebotseinreichung eingeladen werden, erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien gem. Ziffer II.2.5).
DGUV VDE 0105-100
Norddeutschland und Gewässer der deutschen Nordsee, Abstimmungsgespräche: Büro des AG im Großraum
Hannover, alternativ Video- oder Telefonkonferenzen
Wiederkehrende Prüfungen gemäß DIN DVE 0105-100 durch eine befähigte Person an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, im Einzelfall nach Bedarf Prüfungen gemäß DIN VDE 0100-600 als Erstinbetriebnahmeprüfung sowie mit den Prüfdienstleistungen in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbereitungen sowie Unterstützungsleistungen auf Konverterplattformen (Offshore) sowie Konverterstationen (Onshore)
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Die Details betreffend Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Der Vertrag kann nach Ablauf der ersten 36 Monate durch den AG zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der AG plant einen tatsächlichen Leistungsbeginn (Aufnahme der Arbeiten) am 01.01.2024, womit, unabhängig vom Vertragsschluss durch Übermittlung des Bezuschlagungsschreibens, die geplante Vertragslaufzeit beginnt.
Der Auftraggeber behält sich gem. Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung das Recht vor, mit maximal drei Bewerbern pro Los zu verhandeln. Die Auswahl der drei Bewerber, die zu Verhandlungen nach der Angebotseinreichung eingeladen werden, erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien gem. Ziffer II.2.5).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Angaben zum Bewerber: Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen. Zu den Informationen gehören vor allem: vollständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse, Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse.
2.) Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.
3.) Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
4.) Unternehmensorganisation: Darstellung der Unternehmensorganisation:
Kurze Beschreibung des Unternehmens
Organigramm
ggf. Unternehmensstandorte und Konzernstruktur
Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
5.) Subunternehmer: Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen, bei denen beabsichtigt wird Subunternehmer einzusetzen.
6.) Konsortialbildung: Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften.
7.) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k (3) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022: Am 8. April 2022 hat die Europäische Union beschlossen, Sanktionen als Folge des Krieges in der Ukraine zu verhängen. Die Vergabestelle muss die entsprechende Sanktionsverordnung einhalten. Das bedeutet, dass für seine Vertragspartner keine Gründe aus der Verordnung vorliegen dürfen. Aus diesem Grund muss der Bewerber die beigefügte Eigenerklärung ausfüllen und unterschreiben. Die Vergabestelle hat das Recht, zusätzliche Nachweise im Anschluss an die Eigenerklärung zu verlangen.
1.) Umsatz: Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage der Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 (betrifft Los 1, 2, 3 und 5) oder [Betrag gelöscht] EUR (betrifft Los 4) betrug. Ferner muss der Bieter einen einschlägigen Umsatz pro Los für die Lose 1,2,3 und 5 von jährlich mehr als EUR 500.000,00 in den letzten 3 Geschäftsjahren nachweisen. Für das Los 4 muss der Bieter einen einschlägigen Umsatz von jährlich mehr als [Betrag gelöscht] EUR nachweisen. Der Umsatz muss jeweils aus Leistungen stammen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Die vorgenannten Umsätze gelten pro Los und sind somit bei einer Bewerbung auf mehrere Lose kumuliert zu erbringen. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100 % im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet.
2.) Versicherungen: Bitte weisen Sie hier das Vorliegen folgender Versicherungen nach:
- bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. EUR 5.000.000,00 pro Schadensfall und 2-fach maximiert pro Jahr
- soweit gesetzlich vorgeschrieben eine Employer's Liability und Worker's Compensation Versicherung zur Deckung von Ansprüchen, die nicht durch die vorgenannte Versicherung abgedeckt sind
3.) Eignungsleihe: Nur für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden geforderten Mindestkriterien dieser Ziffer III.1.2 zu erfüllen. Darüber hinaus sind durch den Dritten die Punkte 2 und 3 der Befähigung zur Berufsausübung (Ziffer III.1.1) zu erfüllen (Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar (nicht älter als 3 Monate) und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB).
1.) Referenzen:
Die Nachweise sind durch die Vorlage folgender Dokumente, welche Mindestbedingungen darstellen, zu erbringen:
- Für Los 1: Nachweis über die Benennung als zugelassene Überwachungsstelle gemäß Betriebssicherheitsverordnung für die jeweiligen Prüfumfänge
- Für Los 2-5: Nachweis über die Befähigung zur Durchführung der jeweils genannten Prüfdienstleistung
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mind. 3 Referenzen über nicht länger als 2 Jahre zurückliegende Aufträge nachweisen können, die belegen, dass das sich bewerbende Unternehmen einschlägige Erfahrungen besitzt. Die benannten Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein
Die Kurzbeschreibung der relevanten Referenzen muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechperson für eventuelle Rückfragen),
- Auftragswert
- Beginn und Dauer der Arbeiten
- Hauptleistungsinhalte
- Angabe, nach welchen Standards gearbeitet wurde
- Information über die Vorbereitung der Tätigkeiten im Sinne von Material und Personalbeschaffung
2.) Eignungsleihe (technisch): Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt des erstes Punktes der Ziffer III.1.1 kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten die Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen abzugeben (Das Formblatt zu Punkt 3 der Forderungen aus Ziffer III.1.1. sollte verwendet werden). Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen.
Vgl. Punkt VI.3)
Die im Teilnahmewettbewerb dargestellte Konsortialstruktur/Bewerbergemeinschaft wird als fix angesehen und darf im weiteren Verfahren nicht geändert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen darf der AG dem Bieter erst nach Zugang der durch den Bieter unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung die Ausschreibungsunterlagen zugänglich machen. Die Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist auf Negometrix herunterzuladen.
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Bitte beachten Sie alle auf Negometrix bereitgestellten Dokumente
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Die Teilnahmeanträge sind bis zum Endtermin (vgl. Ziffer IV.2.2) fristgerecht und vollständig ausschließlich über Negometrix in den dafür vorgesehenen Bereichen einzureichen. Bitte nutzen Sie alle auf der Online Plattform Negometrix zur Verfügung gestellten Formblätter, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Verspätet eingereichte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Unvollständig eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss führen.
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Die Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form (in einem standardisierten Datenformat, z.B. PDF- und MS-Office-Format) ausschließlich über die Plattform Negometrix einzureichen. Eine Vorabeinsendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege ist nicht statthaft und kann zu einem Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führen.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Rahmenvertrages an einer solchen beteiligen werden.
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Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.
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Der Rahmenvertrag wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen.
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Die geschätzte, auskömmliche Höchstmenge etwaiger Abrufe aus diesen Rahmenvereinbarungen beträgt gem. Ziff. II.1.5.) dieser Ankündigung in Summe EUR 32.040.000,00. Klarstellend wird hervorgehoben, dass es sich hierbei lediglich um einen Schätzwert handelt, der keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auf Abrufe bis zur vorgenannten Höchstmenge begründet.
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Abrufberechtigt für diese Rahmenvereinbarung sind mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen im Sinne
der §§ 15 ff. AktG (auch wenn sie erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung gegründet werden). Die Abrufe unter diesem Vertrag erfolgen insbesondere durch den Auftraggeber (TenneT Offshore GmbH) und/oder eines der folgenden mit ihm verbundenen Unternehmen:
— TenneT TSO GmbH,
— TenneT Offshore 1. Beteiligungsgesellschaft mbH,
— TenneT Offshore 9. Beteiligungsgesellschaft mbH,
— TenneT Offshore DolWin3 GmbH & Co. KG,
— DC Nordseekabel GmbH & Co. KG
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TenneT weist darauf hin, dass in diesem Verfahren persönliche Verhandlungen - soweit möglich - bevorzugt werden. Falls es erforderlich sein sollte, können die Verhandlungen jedoch auch virtuell abgehalten werden.
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Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3
GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]