Bauaußenstelle Hochbau Bibliotheca Hertziana Rom Referenznummer der Bekanntmachung: Z.BIBL.A.000000.VgV.Obj.2291
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauaußenstelle Hochbau Bibliotheca Hertziana Rom
Architektenleistungen/ Planungsleistungen für Objektplanung Außenstellen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft an der Bibliotheca Hertziana, Rom, Italien
Die Bibliotheca Hertziana/ Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte gilt als ein weltweit einmaliges Zentrum zur Erforschung der italienischen Kunstgeschichte. Hervorgegangen aus einer Stiftung von Henriette Hertz (1846–1913) wurde sie bereits 1913 als Institut der damaligen Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in Rom eröffnet. Das Institut widmet sich der Erforschung der italienischen Kunst und Architektur von der Nachantike bis ins 20. Jahrhundert sowie deren Bedeutung für die europäische Kulturgeschichte. Traditionelle Schwerpunkte sind die Epochen der Renaissance und des Barock.
Der Altbaubestand umfasst fünf Gebäude und wird geprägt durch repräsentative Treppenräume und Raumhöhen. Der Bauunterhalt unterliegt den hohen Denkmalschutzanforderungen im centro storico. Die denkmalgeschützte Bausubstanz ist ohne Kriegsschäden, aber teilweise sanierungsbedürftig.
Die Nutzfläche (NUF 1-6) beträgt ca. 3. 848 m², die Brutto-Grundfläche (BGF) 5.919 m² und der Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 23.400 m³.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 2-9 der HOAI 2021. (siehe hierzu Ziffer II.2.11). Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Aspekten:
Die in München ansässige Generalverwaltung (GV) der MPG verfügt über eine zentrale Bauabteilung, die für den Bauunterhalt der Bibliotheca Hertziana zuständig ist. Als Bauherrenvertretung der MPG führt die Bauabteilung der GV den jährlichen Bauunterhalt Hochbau bei laufendem wissenschaftlichen Betrieb durch.
Der Auftragnehmer wird als "Bauaußenstelle Hochbau" mit Leistungen des Bauunterhalts beauftragt. Die Bauaußenstelle versteht sich daher als "verlängerter Arm der Bauabteilung der GV und unterstützt als solche die MPG bei der Bauunterhaltung ihrer Gebäude.
Des Weiteren besteht seitens des Auftraggebers die Option, "kleine Baumaßnahmen" gesondert zu beauftragen. Der Vertrag für Kleine Baumaßnahmen ist Bestandteil dieser
Auftragsvergabe.
Die geschätzte Auftragssumme für eine Gesamtlaufzeit von 5 JAHREN beträgt 1,5 Mio € x 19% = 2,97 Mio € brutto und umfasst ca. 12 kleine Baumaßnahmen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Leistungsphasen 2-9 HOAI 2021 für Objektplanung für Bauunterhaltungsmaßnahmen, Umbauten im Bestand, Sanierungsarbeiten und kleine Baumaßnahmen mit anteiligen Honoraren unterhalb des EU-
Schwellenwerts.
Die zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten die Konzeption, Planung, Realisierung und
Objektüberwachung der Hochbaugewerke sowie die fachliche Koordination etwaiger beim Bau beteiligter Sonder- und Fachingenieure unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Betriebsfolgekosten.
Die Bauunterhaltungsmaßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb. Hierbei sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei Forschungsbauten üblichen wissenschaftlichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Das Institut befindet sich darüber hinaus in denkmalgeschützter Bausubstanz mit kunsthistorisch bedeutender Ausstattung. Insofern legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren besonderen Wert darauf, dass die Bewerber über profunde Kenntnisse im Denkmalschutz und Erfahrungen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in historischem Bestand und bei laufendem Betrieb verfügen. Vorausgesetzt werden profunde Kenntnisse von und Erfahrung im Umgang mit den italienischen Denkmalschutzbestimmungen und Genehmigungsverfahren.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen in Rom zur Verfügung zu stehen. Der Auftragnehmer muss durch fachlich geeignete Mitarbeiter während des Baustellenbetriebs vor Ort präsent sein.
Der Auftraggeber setzt verschiedene branchenübliche Softwareprodukte ein (u.a. ein eVergabe Tool). Ein souveräner Umgang mit den branchenüblichen Softwareprodukten wird vorausgesetzt. Für das kaufmännische Gebäudemanagement wird durch den Bauherrn eine MPG-spezifische Software zur Verfügung gestellt. Die Vergütung erfolgt durch ein pauschalisiertes Präsenzhonorar.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauaußenstelle Hochbau Bibliotheca Hertziana Rom
Ort: Rom
NUTS-Code: ITI43 Roma
Land: Italien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem
Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem
unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/43f93cba-9504-43cf-9d6e-febae1ac8b6e .
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen nach
Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine
einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im
Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen
Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische
Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail
oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Für technische Fragen steht Ihnen der Support von Healy Hudson per E-Mail unter [gelöscht]
zur Verfügung.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen
mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und
Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im
MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt.
Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das
Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden
Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung.
Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss
über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung
gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine
Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen,
gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach
Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch
nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der
Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig
vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe
und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten
Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/43f93cba-9504-43cf-9d6e-febae1ac8b6e .
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und
Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase.
Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter
Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe
ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten
geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen
in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch
technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am
Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die
Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben,
gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten
sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch
beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).