Ausschreibung von Bau- und Materialleistungen zur Realisierung eines Breitbandausbauvorhabens
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenkirchen
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Bau- und Materialleistungen zur Realisierung eines Breitbandausbauvorhabens
Die Gemeinde Bodenkirchen beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist die Vergabe von Bau- und Materialleistungen zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes im Gemeindegebiet zur Erschließung der "weißen Flecken" nach dem Bundesförderprogramm.
Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen
Gemeinde Bodenkirchen
Die Gemeinde Bodenkirchen („Gemeinde“) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur wird ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Betrieb des sukzessive zu errichtenden NGA-Netzes wird auf Grundlage eines Konzessionsvertrages von einem Telekommunikationsunternehmen als privater Kooperationspartner erbracht. Zur Realisierung des Vorhabens nimmt die Gemeinde Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der überarbeiteten Fassung vom 18. August 2020 („Bundesförderrichtlinie“) sowie Zuwendungen aus der bayerischen Kofinanzierung der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern vom 21. April 2016, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2020, in Anspruch.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erschließung der "weißen-Flecken" erforderlichen Bau- und Materialleistungen zur Errichtung des Netzes. Dabei wurde das Gesamterschließungsgebiet aus zuwendungsrechtlichen Gründen, aber auch unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
Im Einzelnen:
• Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen (Los 1),
• Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen (Los 2) sowie
• Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes (Los 3).
Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen
Gemeinde Bodenkirchen
Die Gemeinde Bodenkirchen („Gemeinde“) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur wird ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Betrieb des sukzessive zu errichtenden NGA-Netzes wird auf Grundlage eines Konzessionsvertrages von einem Telekommunikationsunternehmen als privater Kooperationspartner erbracht. Zur Realisierung des Vorhabens nimmt die Gemeinde Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der überarbeiteten Fassung vom 18. August 2020 („Bundesförderrichtlinie“) sowie Zuwendungen aus der bayerischen Kofinanzierung der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern vom 21. April 2016, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2020, in Anspruch.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erschließung der "weißen-Flecken" erforderlichen Bau- und Materialleistungen zur Errichtung des Netzes. Dabei wurde das Gesamterschließungsgebiet aus zuwendungsrechtlichen Gründen, aber auch unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
Im Einzelnen:
• Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen (Los 1),
• Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen (Los 2) sowie
• Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes (Los 3).
Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes
Gemeinde Bodenkirchen
Die Gemeinde Bodenkirchen („Gemeinde“) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur wird ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Betrieb des sukzessive zu errichtenden NGA-Netzes wird auf Grundlage eines Konzessionsvertrages von einem Telekommunikationsunternehmen als privater Kooperationspartner erbracht. Zur Realisierung des Vorhabens nimmt die Gemeinde Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der überarbeiteten Fassung vom 18. August 2020 („Bundesförderrichtlinie“) sowie Zuwendungen aus der bayerischen Kofinanzierung der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern vom 21. April 2016, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2020, in Anspruch.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erschließung der "weißen-Flecken" erforderlichen Bau- und Materialleistungen zur Errichtung des Netzes. Dabei wurde das Gesamterschließungsgebiet aus zuwendungsrechtlichen Gründen, aber auch unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
Im Einzelnen:
• Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen (Los 1),
• Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen (Los 2) sowie
• Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes (Los 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html