Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing für die Große Kreisstadt Nördlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 82-2022-FL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9081840
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing für die Große Kreisstadt Nördlingen
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing für die Große Kreisstadt Nördlingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst („TV-Fahrradleasing“) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 15). Der Auftraggeber möchte die positiven Auswirkungen von gesudheitsförderndem Radfahren unterstützen, einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu will der Auftraggeber den ca. 300 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung die Möglichkeit bieten, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Allen Mitarbeitenden die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages/der Betriebsvereinbarung fallen, soll Gelegenheit gegeben werden, pro Mitarbeitenden jeweils ein neues Fahrrad mit einem Gesamtpreis zwischen 500,00 € bis max. 7.000,00 € inklusive Umsatzsteuer zu leasen.
- Zusatzversicherungsleistungen
Zusatzversicherungsleistungen (Neuraddeckung bei Diebstahl und wirtschaftlichem Totalschaden (anstatt Zeitwerterstattung), GAP-Versicherung etc., geringere Bagatellschadensgrenze) sind optional anzubieten.
Der Preis für Zusatzversicherungsleistungen ist zwar im Preisblatt anzugeben und wird im Zuschlagsfall verbindlich. Er fließt aber nicht in die preisliche Bewertung ein. Die Mitarbeitenden (Leasingnehmer) bekommen – soweit die Zusatzversicherungsleistungen angeboten wurden – die Möglichkeit (Option), diese freiwillig dazu zu buchen.
- Full-Service-Wartungsvertrag
Über den obligatorischen Inspektions- und Wartungsvertrag hinaus sollen die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, einen Full-Service-Wartungsvertrag abzuschließen. Dieser muss noch mindestens den kostenlosen Austausch von Verschleißteilen abdecken. Die über die für den obligatorischen Inspektions- und Wartungsvertrag notwendigen Kosten des Full-Service-Wartungsvertrages sind von dem Mitarbeitenden selbst im Rahmen der Gehaltsumwandlung zu tragen.
Der Preis für einen Full-Service-Wartungsvertrag ist zwar im Preisblatt anzugeben und wird im Zuschlagsfall verbindlich. Er fließt aber nicht in die preisliche Bewertung ein. Die Mitarbeitenden (Leasingnehmer) bekommen – soweit ein Full-Service-Wartungsvertrag angeboten wurde – die Möglichkeit (Option), diesen freiwillig dazu zu buchen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Uslar
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.