Erweiterung Kläranlage Hohenwart - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-hohenwart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kläranlage Hohenwart - Planungsleistungen
Ingenieurbauwerk gem. § 41 - LP 3-9, Tragwerksplanung gem. §49 - LP 3-6, 8, Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-5, 7, 8) gem. §53 - LP 1-9, Freianlagenplanung gem. §38 - LP 1-9, jeweils gemäß HOAI 2021
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Hohenwart als Betreiber plant die Erweiterung der Kläranlage Hohenwart.
Zur Umsetzung der Maßnahme werden folgende Leistungen erforderlich:
- Ingenieurbauwerk (Ing-BW Gruppe 2) gem. § 41 HOAI
- Tragwerksplanung gem. §49 HOAI
- Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-5, 7, 8) gem. §53 HOAI
- Freianlagenplanung gem. §38 HOAI
Die bestehende Tropfkörperanlage wurde 2001 auf 4.950 EW60 erweitert. Sie ist aktuell mit ca. 4.200 EW belastet. Der Ort Deimhausen (ca. 500 EW) wird künftig an die Kläranlage Hohenwart angeschlossen (separate Maßnahme), zudem sind Anforderungswerte an die Parameter Phosphor und Stickstoff zu erwarten.
Die Kläranlage ist auf ca. 7.500 EW zu erweitern und verfahrenstechnisch auf die Einhaltung der künftigen Anforderungswerte zu ertüchtigen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage war befristet bis 12/2021 und wurde zwischenzeitlich verlängert bis 12/2024. Die wasserrechtliche Erlaubnis der Regenentlastung endet ebenfalls 12/2024.
Die Mischwasserbehandlung findet derzeit in den Absetzteichen der Kläranlage statt. Im Zuge der Erweiterung der Kläranlage ist auch die Mischwasserbehandlung zu ertüchtigen und ein Regenüberlaufbecken mit ca. 1.000 m3 zu errichten.
Die Vorplanungen für die Erweiterung der Kläranlage und die Ertüchtigung der Mischwasserbehandlung werden gegenwärtig erarbeitet und voraussichtlich im Mai 2023 abgeschlossen.
Vorgesehen ist die Umstellung auf das Belebtschlammverfahren. In einem Variantenvergleich wird eine konventionelle Durchlaufbelebung dem Systemverfahren „BIOCOS“ gegenübergestellt. Aus dem Variantenvergleich wird die Vorzugsvariante hervorgehen.
Die Planung beinhaltet den Neubau eines Betriebs- und Maschinengebäudes mit Rechen, einer stationären Klärschlammentwässerung, einer Fällmittelstation und den Bau der Klärbecken. Das Regenüberlaufbecken soll mit Rechen und Spülvorrichtung ausgerüstet werden und erfordert aufgrund der Höhenverhältnisse voraussichtlich ein Pumpwerk zur Entleerung.
Im Zuge der Maßnahme ist die Erneuerung der gesamten Elektro-Mess-Regelungs- und Steuerungstechnik der Kläranlage erforderlich. Sowohl der Kläranlagenbetrieb als auch die Mischwasserbehandlung müssen während der Ausführung aufrechterhalten werden.
Termine:
Der Rahmenterminplan sieht folgende Meilensteine vor:
Grundlagenermittlung und Vorplanung: Abschluss: Mai 2023
Planungsbeginn: August 2023
Baubeginn: Anfang 2025
Inbetriebnahme: 2026
- Die Laufzeit des Vertrages wurde bis einschließlich Leistungsphase 8 berücksichtigt. Die Leistungsphase 9 beginnt im Anschluss.
- Zusätzliche Leistungen oder besondere Leistungen.
- Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. Ziffer III.1.1)
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.2)
- Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Auswahlkriterien Ziffer III.1.3)
Besondere und / oder zusätzliche Leistungen.
Stufenweise Beauftragung
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen die nach dem 17.04.2023 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben
(Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe)
zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/ Angaben auch für diese erbracht werden):
a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer
über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Architekt/in und/oder Ingenieur/in) verfügen zur Erbringung der Leistung.
Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV);
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern;
(§48 VgV);
c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von
Ausführungs- und Lieferinteressen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise
zu erbringen:
1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
2. Nachweis, dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören;
3. Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a), die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen
sind;
e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für
den bevollmächtigten Vertreter;
3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.
4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
f) Erklärung zur technischen
Ausstattung (§46 (3) 9 VgV). Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann
der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss
(§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame
Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe verlangen(§ 47 Abs. 3 VgV).
Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende
Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§45 VgV);
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer
Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Jahre [max. 40 P bei ≥ 1,0 Mio.€];
Erklärung des Bewerbers durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird.
Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von
– für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
– für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag / den Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen
und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1 Beschäftigte (Festangestellte Mitarbeiter) im Mittel der letzten 3 Jahre [max. 20 P bei ≥ 10 MA];
2.2 Darstellung von maximal 5 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen.
2.2.1 Referenz 1 Ingenieurbauwerk
2.2.1.1 Neubau/ Erweiterung/ Sanierung eines Ingenieurbauwerks für Abwasseranlagen (Ing-BW Gruppe 2) mind. Honorarzone III gem. § 44, Abs. 5 HOAI [25 P];
2.2.1.2 Zusatzpunkte für integrierte Leistung der Tragwerksplanung mind. Honorarzone III gem. § 52, Abs. 2 HOAI [5 P];
2.2.1.3 Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber (i.S.d. § 98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht [5 P];
2.2.1.4 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 200+ KGR 300+ KGR 400 brutto) ≥ 3,0 Mio.€ [max. 15 P];
2.2.1.5 Vollständig erbrachte Leistungsphasen 3-8 des Ingenieurbauwerks nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums ab 01.01.2015 bis Ende Teilnahmefrist [max. 18 P];
2.2.2 Referenz 2 Ingenieurbauwerk
2.2.2.1 Neubau/ Erweiterung/ Sanierung eines Ingenieurbauwerks für Abwasseranlagen (Ing-BW Gruppe 2) mind. Honorarzone III gem. § 44, Abs. 5 HOAI [25 P];
2.2.2.2 Zusatzpunkte für integrierte Leistung der Tragwerksplanung mind. Honorarzone III gem. § 52, Abs. 2 HOAI [5 P];
2.2.2.3 Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber (i.S.d. § 98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht [5 P];
2.2.2.4 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 200+ KGR 300+ KGR 400 brutto) ≥ 2,5 Mio.€ [max. 10 P];
2.2.2.5 Vollständig erbrachte Leistungsphasen 3-8 des Ingenieurbauwerks nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums ab 01.01.2015 bis Ende Teilnahmefrist [max. 18 P];
2.2.3 Referenz 3 Tragwerksplanung
2.2.3.1 Neubau/ Erweiterung/ Sanierung eines Objektes mind. Honorarzone III gem. §52 Abs. 2 HOAI [20 P];
2.2.3.2 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 300+ KGR 400 brutto) ≥ 2,5 Mio.€ [max. 10 P];
2.2.3.3 Vollständig erbrachte Leistungsphasen 3-6 nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums ab 01.01.2015 bis Ende Teilnahmefrist [max. 8 P];
2.2.4 Referenz 4 Freianlagenplanung
2.2.4.1 Neubau einer Freianlage mind. Honorarzone II gem., §40 HOAI [10 P];
2.2.4.2 Referenzprojekt in Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber (i.S.d. § 98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht [5 P];
2.2.4.3 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 500 brutto) ≥ 0,3 Mio.€ [max. 5 P];
2.2.4.4 Vollständig erbrachte Leistungsphasen 2-8 nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums ab 01.01.2015 bis Ende Teilnahmefrist [max. 7 P];
2.2.5 Referenz 5 Technische Ausrüstung
2.2.5.1 Neubau /Erweiterung/ Sanierung eines Objektes mit vergleichbaren Planungsanforderungen mind. Honorarzone II, §56, Abs. 3 HOAI Anlagengruppen 1-5, 7, 8; Anlagengruppe 7 ist zwingend als Verfahrens- und Prozesstechnik nachzuweisen. [17 P];
2.2.5.2 Referenzprojekt in Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber (i.S.d. § 98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht [5 P];
2.2.5.3 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 410 bis KGR 450 + KGR 470 + KGR 480, brutto) ≥ 1,0 Mio.€ [max. 10 P];
2.2.5.4 Vollständig erbrachte Leistungsphasen 3-8 nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums ab 01.01.2015 bis Ende Teilnahmefrist [max. 12 P];
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die
einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
a) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen;
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist.;
c) Falls im jeweiligen Herkunftsstaat (Sitz des Bewerbers) die
Berufsbezeichnung "Architekt" oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen
nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –
Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das bereits involvierte Planungsbüro der Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 1-2 am Vergabeverfahren beteiligt. Zur Gleichstellung aller Beteiligter werden die vorliegenden Zwischenergebnisse der LP 1-2 den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.