Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in 86150 Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 200 2022 55_5a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in 86150 Augsburg
Neubau MFH Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär
Die Paritätische St. Servatius Stiftung, vertreten durch das Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg schreibt stufenweise die HLS-Fachplanung, Leistungsbild nach § 55 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3, LPh 1 bis 9 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses als 1. von mehreren Bauabschnitten auf dem Grundstück Fl.Nr. 5058/53, 5058/50 (TF) und 5061/4 (TF), jeweils Gemarkung Augsburg, aus. Die weiteren Bauabschnitte sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Auftraggeber hat für die Bebauung des Gesamtareals eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Weiterhin wurde von der Stadt Augsburg ein Vorbescheid erteilt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit den Grundleistungen der LPh 1 Grundlagenermittlung und LPh 2 Vorplanung (Stufe 1), der LPh 3 Entwurfsplanung und LPh 4 Genehmigungsplanung (Stufe 2), der LPh 5 Ausführungsplanung, LPh 6 Vorbereitung der Vergabe und LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Stufe 3) sowie LPh 8 Objektüberwachung und LPh 9 Objektbetreuung (Stufe 4). Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen (EG-4. OG), einer Grundfläche von ca. 273 m2, einer Wohnfläche von ca. 721 m2 und 12 oberirdischen Stellplätzen. Der vorläufige Kostenrahmen (Stand Februar 2022) wird brutto geschätzt auf
- KG 200 48.350,- EUR,
- KG 300 1.779.500,- EUR,
- KG 400 638.000,- EUR und
- KG [Betrag gelöscht] EUR
Die anrechenbaren Kosten für die HLS-Fachplanung werden
- für Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) auf 107.563,- EUR,
- für Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) auf 100.160,- EUR und
- für Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) auf 61.344,- EUR geschätzt.
Die HLS-Fachplanung wird vom Auftraggeber in die Honorarzone II eingeordnet.
Baubeginn soll im Januar 2024 sein. Fertigstellung und Nutzungsaufnahmen sollen am 01.09.2025 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit den Grundleistungen der LPh 1 Grundlagenermittlung und LPh 2 Vorplanung (Stufe 1), der LPh 3 Entwurfsplanung und LPh 4 Genehmigungsplanung (Stufe 2), der LPh 5 Ausführungsplanung, LPh 6 Vorbereitung der Vergabe und LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Stufe 3) sowie LPh 8 Objektüberwachung und LPh 9 Objektbetreuung (Stufe 4).
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure gemäß Art. 5 Bay. BauKaG oder vergleichbar
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
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Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Hinweis auf die Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
1) Berufshaftpflichtversicherung. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000,- EUR und für sonstige Schäden von 1.000.000,- EUR je Schadensfall erforderlich. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen (Mindestanforderung).
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022) im Bereich der HLS-Fachplanung (Leistungsbild § 55 HOAI) von mindestens 100.000,- EUR p.a.
Hinweis: Soweit die Umsätze für das Jahr 2022 noch nicht festgestellt sind, kann der voraussichtliche Umsatz angegeben werden. Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
wie vor.
1) Drei vergleichbare Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren (März 2013 bis März 2023).
Der Auftraggeber stellt für die Vergleichbarkeit von Referenzen auf die nachfolgenden Kriterien ab:
a) Referenz umfasst HLS-Fachplanung mit Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen), Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)
b) Referenz umfasst mindestens Honorarzone II oder entsprechend.
c) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
Referenzen werden nur gewertet, sofern die Leistungsphasen LPh 1 bis 8 nach § 55 HOAI im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
2) Mind. 2,0 technische Fachkräfte (Ingenieure oder vergleichbar), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit 0,5 gewertet. Bei Bietergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).
wie vor.
Beratender Ingenieure gemäß Art. 5 Bay. BauKaG oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]