Erweiterung, Umbau und Sanierung des List Anwesens in Schaufling: Anstricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1877-18
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lalling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung, Umbau und Sanierung des List Anwesens in Schaufling: Anstricharbeiten
Anstricharbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baubeginn Bürgersaal für F30 Anstrich: 15.05.2023 (20. KW 2023)
Fertigstellung F30 Anstrich bei Bürgersaal: 26.05.2023 (21. KW 2023)
Beginn Restarbeiten Anstrich Bürgersaal ab 18.09.2023 (38. KW 2023)
Fertigstellung Anstrich Bürgersaal: 01.12.2023 (48. KW 2023)
Baubeginn Bürgerräume/Gasthaus für Anstrich: 06.11.2023 (45. KW 2023)
Fertigstellung Bürgerräume/Gasthaus Anstrich: 09.03.2024 (10. KW 2024)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.