Rahmenvereinbarung über den Kauf von Multifunktionsgeräten inkl. Instandhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1484/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Multifunktionsgeräten inkl. Instandhaltung
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Dienststellen des Polizeipräsidiums Unterfranken mit Multifunktionsgeräten. Die Multifunktionsgeräte werden ausschließlich gekauft. Mit Aufstellung der aus dieser Rahmenvereinbarung erworbenen Multifunktionsgeräte wird jeweils ein Instandhaltungsvertrag vereinbart.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kauf des Multifunktionsgerätes umfasst auch die Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme der Geräte. --Gleichzeitig wird für jedes aus dieser Rahmenvereinbarung beschafftes Multifunktionsgerät ein Instandhaltungsvertrag (Inspektion, Instandsetzung und Wartung) für mindestens 60 Monate geschlossen, welcher mit der Geräteaufstellung zu laufen beginnt. Die einzelnen Instandhaltungsverträge verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.--Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstandes siehe 02 Vertragsunterlage.
siehe 02 Vertragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.