ZV - Landkreis Coburg - Kreisstraße CO 11 Umgehung Kleingarnstadt - Ingenieurleistungen (LPH 1-4 HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2023/000446

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Coburg
Postanschrift: Lauterer Straße 60
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186da0d10f7-213c155f67671490
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963159
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ZV - Landkreis Coburg - Kreisstraße CO 11 Umgehung Kleingarnstadt - Ingenieurleistungen (LPH 1-4 HOAI)

Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2023/000446
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk; Fachplanung Tragwerk

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Coburg

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ortsdurchfahrt Kleingarnstadt ist die letzte verbliebene Ortsdurchfahrt auf dem Straßenzug CO13/CO 11 von der Autobahnanschlussstelle Ebersdorf bei Coburg nach Neustadt bei Coburg. Bei einer Bürgerversammlung zur einer möglichen Ortsumgehung sprachen sich die Anwesenden für eine Ortsumgehung von Kleingarnstadt aus. Der Landkreis Coburg will daher mit dieser Ausschreibung die Planung einer Ortsumgehung auf den Weg bringen.

Ingenieurleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Tragwerk

In einem ersten Schritt sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 entsprechend der HAOI vergeben werden. Die stufenweise Vergabe sieht vor, zuerst die Leistungsphasen 1 und 2 auszuführen. In einem zweiten Schritt dann die Leistungsphasen 3 und 4 zur Erstellung der Planfeststellungsunterlagen.

Als anrechenbare Kosten werden nach erster Einschätzung für die Umgehung Kleingarnstadt 8,0 Mio € angesetzt. Die Maßnahme ist in der Objektplanung Verkehrsanlage in die Honorarzone III (nach HOAI 2021) einzustufen. Wir gehen momentan davon aus, dass ein Ingenieurbauwerk benötigt wird. Derzeit wird für das Ingenieurbauwerk mit einer Honorarzone III und für die Tragwerksplanung mit Honorarzone II gerechnet. Die anrechenbaren Kosten für das Ingenieurbauwerk werden mit 0,7 Mio € angesetzt.

Die Leistungsphase 1 und 2 werden entsprechend der jetzt angesetzten anrechenbaren Kosten abgerechnet. Ab Leistungsphase 3 wird die Kostenermittlung herangezogen.

Die Vorplanung soll mit den Daten des Digitalen Geländemodelles der Bayerischen Vermessungsverwaltung erarbeitet werden. Untersucht werden müssen mehrere Varianten für eine Westumgehung sowie für eine Ostumgehung. Berücksichtigt werden müssen die Anbindungen bzw. Umlegungen der vorhandenen Wegeverbindungen und ggf. damit einhergehend die Errichtung von Ingenieurbauwerken. Besonderes Augenmerk ist auf eine kurze Anbindung der CO 11 in Richtung Sonnefeld zu lenken. Abkürzungsverkehr weiterhin durch Kleingarnstadt (Richtung Neustadt -Sonnefeld und umgekehrt) soll vermieden werden.

Leistungszeitraum:

LPH 1 und 2 bis Ende 2023

LPH 3-4 sind für 2024 eingeplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenstellung und Projektanforderungen / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, etc. / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Qualitätssicherung der Planung / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Terminsicherheit / Gewichtung: 5,00
Kostenkriterium - Name: Honorar für Grundleistungen aus den Leistungsbildern / Gewichtung: 25,00
Kostenkriterium - Name: Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze / Gewichtung: 5,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 vergeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 3-4 HOAI stufenweise zu übertragen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

- Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %]

- Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]

- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [30 %]

- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [5 %]

- Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [15 %]

- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %]

- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) [5 %]

- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen sowie mit Planfeststellungen [25 %]

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI

Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:

Landkreis Coburg

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HIV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.

Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV

Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.

Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.

Mindestanforderung:

Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)

Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.

Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.

Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)

Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-9 HOAI im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Tragwerk), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.

Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.

Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):

Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):

[Betrag gelöscht] EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)

[Betrag gelöscht] EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2013).

Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2013 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.

Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.

Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)

Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.

Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.

Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)

Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.

Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)

Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als gesonderte Anlage (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.

Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern

Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):

Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit mindestens den LPH 1-4 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-2 HOAI + Referenz B: LPH 3-4 HOAI sind zulässig) in den zu vergebenden Leistungsbildern, wobei mindestens eine Referenz über die Planung einer Kreis-, Staats-, oder Bundesstraße mit vergleichbaren Umfang (Länge oder Kosten)

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)

Vier technische Fachkräfte oder technische Stellen in den zu vergebenden Leistungsbildern

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

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Grafing bei München
Grainau
Grainet
Grasbrunn
Grassau
Greding
Grettstadt
Gröbenzell
Großaitingen
Großhabersdorf
Großheubach
Großkarolinenfeld
Großmehring
Großostheim
Großweil
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Gundelsheim
Gundremmingen
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
Haag in Oberbayern
Haar
Haarbach
Hagelstadt
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Halblech
Haldenwang
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Harburg (Schwaben)
Haselbach
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heideck
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heinersreuth
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Hemhofen
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Hinterschmiding
Hirschaid
Hirschau
Hitzhofen
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hofkirchen
Hohenbrunn
Hohenburg
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hohenwarth
Hollenbach
Hollfeld
Holzgünz
Holzheim
Holzkirchen
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
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Ihrlerstein
Illertissen
Illesheim
Illschwang
Ilmmünster
Immenstadt im Allgäu
Inchenhofen
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Inzell
Iphofen
Irschenberg
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Ismaning
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Jandelsbrunn
Jettingen-Scheppach
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Johannesberg
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Julbach (Inntal)
Kahl am Main
Kaisheim
Kalchreuth
Kallmünz
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Karlsfeld
Karlshuld
Karlskron
Karlstadt
Karlstein am Main
Kasendorf
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Kelheim
Kelheim Schäfflerstraße
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
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Kirchdorf am Inn
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Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
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Kochel am See
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Kößlarn
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Laufen an der Salzach
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Lindenberg im Allgäu
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Neuburg an der Donau
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Neuhaus am Inn
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Neukirchen vorm Wald
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Olching
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Ostheim vor der Rhön
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Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Palling
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Parkstetten
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Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
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Pfreimd
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Pielenhofen
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Pommersfelden
Poppenhausen
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Postmünster
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Prien am Chiemsee
Prutting
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Röthenbach an der Pegnitz
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Rott am Inn
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Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
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