Bewachung und Sicherheitsdienst (24/7) in der Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61 Referenznummer der Bekanntmachung: SHD_AE_NEU-ULM_07/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung und Sicherheitsdienst (24/7) in der Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Bewachung und den Sicherheitsdienst (24/7) in der Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61, mit bis zu 350 Bewohnern aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Bewachung und den Sicherheitsdienst (24/7) in der Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61, mit bis zu 350 Bewohnern aus.
Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr). Hierbei ist folgender Personalschlüssel einzuhalten:
- Tagschicht Montag bis Freitag (07:00 – 19:00 Uhr): 28 Sicherheitsmitarbeiter,
- Nachtschicht Montag bis Freitag (19:00 – 07:00 Uhr): 21 Sicherheitsmitarbeiter,
- Tagschicht Samstag, Sonntag, Feiertag (07:00 – 19:00 Uhr): 24 Sicherheitsmitarbeiter,
- Nachtschicht Samstag, Sonntag, Feiertag (19:00 – 07:00 Uhr): 21 Sicherheitsmitarbeiter,
jeweils einschließlich Schichtleiter. Eine Reduktion und Erhöhung des Personalschlüssels wird vorbehalten.
Zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes zählen insb.
- Berichtswesen
- Zufahrts- und Zugangskontrolle
- Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung
- Bewachung der Einrichtung
- Brandschutz
- Orientierungshilfe für ankommende Asylbegehrende
- Meldung von Vorfällen an den Auftraggeber und die Polizei
- Teilnahme des Schichtleiters des Sicherheitsdienstes an Jour fixe-Terminen
- Qualitäts- und Beschwerdemanagement.
Für die Einzelheiten einschließlich die an die Sicherheitsmitarbeitenden gestellten Mindestanforderungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Vertrag beginnt am 01.07.2023 um 0.00 Uhr zu laufen und endet am 01.07.2024 um 07:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um je zwölf weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 01.07.2026 um 07:00 Uhr.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung;
Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1) Schutzerklärung Scientology (Formblatt L 2496).
2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127).
3) Eigenerklärung R 1 mit Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme:
- für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 5.000.000,- EUR je Schadensfall,
- für Vermögensschäden, insbesondere auch nach gültigen Datenschutzrecht, von 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern von 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Abhandenkommens bewachter Sachen und Beschädigungen/Vernichtung mit Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers von 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Umwelthaftpflichtschäden von 2.500.000,- EUR.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
5) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bewachungsdienstleistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2020 bis 2022 von durchschnittlich 10.000.000,- EUR p.a. Soweit der Jahresumsatz für 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
7) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
wie vor
8) Nachweis der gewerberechtlichen Voraussetzungen des Bewachungsunternehmers für die Ausführung der ausgeschriebenen Überwachungsleistungen, insb. Erlaubnis des Unternehmers für Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Die Erlaubnis nach § 34a GewO muss ununterbrochen seit mindestens drei Jahren bestehen. Maßgebend ist der Zeitraum zwischen Erteilung der Erlaubnis und dem geplanten Vertragsbeginn.
9) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bewerber. Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
10) Drei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber stellt aufgrund der besonderen Anforderungen an die Bewachung und den Sicherheitsdienst für Flüchtlingseinrichtungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen auf die nachfolgenden Kriterien ab.
a) Referenz umfasst Bewachungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 250 untergebrachte Personen).
b) Referenz umfasst Bewachungs- und Sicherheitsdienst an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag.
c) Referenz umfasst 24h-Schichtleitung vor Ort mit Mindestqualifikation einer geprüften Schutz- und Sicherheitskraft/IHK-geprüften Werkschutzkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen).
d) Eigenerklärung, dass Referenz im Wesentlichen zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden ist und AN nicht wiederholt zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung (insb. im Hinblick auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und Qualifikation des eingesetzten Personals) angehalten werden musste.
Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die einen Bewachungs- und Sicherheitsdienst im Referenzzeitraum der letzten 5 Kalenderjahre (vom März 2018 bis März 2023) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung). Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen. Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
11) Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder eine vergleichbare Zertifizierung.
wie vor
§ 34a GewO und BewachV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.