Offenes Verfahren Tragwerksplanung Lph. 4 - 9, Ludwig-Reinhard-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2018HBA009_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren Tragwerksplanung Lph. 4 - 9, Ludwig-Reinhard-Schule
Energetische Sanierung und Erweiterung der Ludwig-Reinhard-Schule,
87600 Kaufbeuren
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 4-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, z.B.:
- in LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen;
Die Ludwig-Reinhard-Schule in Kaufbeuren ist ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, u.a. für Kinder mit Schwer- und Mehrfachbehinderung, mit derzeit ca. 19 Klassen.
Zudem befinden sich 4 Außenklassen der Konradin-Grundschule im Gebäude.
Folgende Maßnahmen sollen an den jeweiligen Gebäudeteilen durchgeführt werden:
- Der "Bauteil Nordwest" stammt aus dem Jahr 1967, beherbergt derzeit die Turnhalle und die Pausenhalle und soll abgerissen werden. Der Abriss ist Bestandteil des Verfahrens.
- Der "Bauteil Ost" (=Hauptbau inkl. Treppenhaus), ebenfalls aus 1967, soll umgebaut, saniert und auf der Ostseite durch einen direkten Anbau entlang der Gebäudelängsrichtung "verdoppelt" werden, um den zusätzlichen Raumbedarf zu decken, sowie auf der Westseite einen Anbau für die neue Pausenhalle erhalten.
- Der "Bauteil Südwest" aus dem Baujahr 1987 soll saniert werden (thermische Hülle, Lüftungstechnik, ggf. weitere Technik), dabei sollen die Eingriffe in die Klassenzimmer möglichst minimal sein.
- Der "Bauteil Nord" aus dem Jahr 2000/2004 soll unverändert bleiben.
- Der "Neubau 2-fach Schulsporthalle" soll im Südwesten errichtet werden.
Falls keine Auslagerung der Schüler möglich ist, erfolgt die Umsetzung bauabschnittsweise.
Die Barrierefreiheit ist derzeit durch einen Aufzug gegeben und muss weiterhin sichergestellt sein.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-3 bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber und kann sich am Verfahren als Bieter beteiligen.
Die Unterlagen der LPH 1-3 werden daher vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen.
Zeitschiene:
Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2027/2028 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 4, gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 5-6, gem. § 51 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 7-9, gem. § 51 f HOAI 2021 (Beauftragung durch Abruf besonderer Leistungen)
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Buchloe
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland