Rahmenvertrag Storage 2023 - PR344380_hos Referenznummer der Bekanntmachung: PR344380_hos
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Storage 2023 - PR344380_hos
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Storage-Systemen verschiedener Hersteller, Zubehör, sowie (optional) ergänzenden Leistungen für die Fraunhofer-Gesellschaft sowie ihre Institute und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Vergabegegenstand wird in 4 Lose aufgeteilt: Entry NAS Systeme (Los 1), Enterprise Block Storage (Los 2), Enterprise File Storage (Los 3) sowie Tapelibraries (Los 4). Zur Abdeckung des vertragsgegenständlichen Sortimentes soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden, wobei beabsichtigt ist, eine Rahmenvereinbarung mit maximal sieben (7) Wirtschaftsteilnehmern pro Los abzuschließen. Die Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erfolgen dezentral durch die einzelnen Institute und Einrichtungen. Hierfür soll der Auftragnehmer spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung die Anbindung und den Betrieb der eProcurement-Lösung SAP Ariba (E-Shop) bereitstellen.
Los 1: Entry NAS Systeme
Entry NAS Systeme sind die einfachste Form, einem TCP/IP-Netzwerk Speicherkapazität auf Basis von Fileshares anzubieten. NAS Systeme besitzen ein eigenes Betriebssystem, kommunizieren per TCP/IP und unterstützen für den Dateizugriff Protokolle wie SMB (Server Message Blocks). In einem Netzwerkspeichergerät lassen sich meist mehrere Festplatten, die in einem RAID-Verbund zusammengefasst sind, betreiben. Die Festplatten sind in der Regel 3,5" Nearline-SAS oder SATA Laufwerke mit einer Drehzahl von 7.200 RPM.
Los 2: Enterprise Block Storage
In einem Enterprise Block Storagesystem werden die Daten in Datenblöcke aufgeteilt und separat gespeichert. Diese Systeme werden in der Regel in SAN-Umgebungen (Storage Area Network) eingesetzt und werden über SAN-Protokolle wie Fibrechannel (FC) oder iSCSI an die entsprechenden Server angebunden. Als Festplattentechnologie kommen hier in der Regel All-Flash-Systeme oder Hybridsysteme (Kombination von Flash-Speicher und herkömmlichen Festplatten) zum Einsatz. Der Zugriff kann über mehrere Datenpfade erfolgen. Die Blöcke sind voneinander unabhängig und lassen sich für den Zugriff durch verschiedene Betriebssysteme oder Anwendungen wie Datenbanksysteme partitionieren.
Los 3: Enterprise File Storage
Enterprise File Storage Systeme stellen wie Entry-NAS Systeme Speicherkapazität auf der Basis von Fileshares bereit. Sie besitzen auch ein eigenes Betriebssystem, kommunizieren aber nicht nur über TCP/IP sondern lassen sich auch über eine SAN-Umgebung anbinden und unterstützen die Ablage von Daten als Objekte mittels der S3-API. Die Speicherung der Daten erfolgt hier auch mit der All-Flash-Technologie oder mit einer Hybrid-Lösung. Im Gegensatz zu den NAS-Systemen bieten Enterprise File Storagesysteme Technologien wie beispielsweise Datendeduplizierung, Datensicherung über Snapshots oder eine Spiegelung der Systeme in einer Clusterumgebung.
Los 4: Tapelibraries
Eine Tape-Library ist ein System, mit dem sich Daten automatisiert auf Magnetbändern speichern und wieder abrufen lassen. Die Bandbibliothek besteht aus einem Magnetbandmagazin und mehreren Bandlaufwerken, in die die Magnetbänder robotergesteuert eingelegt werden. Die Anbindung der Systeme erfolgt in der Regel über Fibrechannel (FC) oder iSCSI.
1. Entry NAS Systeme
80686 München, bundesweit
Entry NAS Systeme, Zubehör und (optional) ergänzenden Leistungen
2x 12 Monate
Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate, optional ergänzende Leistungen
2: Enterprise Block Storage
80686 München, bundesweit
Enterprise Block Storage, Zubehör und (optional) ergänzenden Leistungen
2x 12 Monate
Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate, optional ergänzende Leistungen
3: Enterprise File Storage
80686 München, bundesweit
Enterprise File Storage, Zubehör und (optional) ergänzenden Leistungen
2x 12 Monate
Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate, optional ergänzende Leistungen
4: Tapelibraries
80686 München, bundesweit
Tapelibraries, Zubehör und (optional) ergänzenden Leistungen
2x 12 Monate
Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate, optional ergänzende Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärungen zur Bietergemeinschaft
- Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen
- Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Unternehmensdarstellung (Firmenprofil)
- Erklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Nachweis der Deckungssummen oder Erklärung zur Versicherbarkeit
Mindeststandard: Der Bieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, bei der die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens eine (1) Mio. Euro je Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) sowie für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500.000) Euro je Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) beträgt.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens
Mindeststandard: Der Bieter muss über die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (damit muss das Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2020 am Markt tätig gewesen sein oder sich die entsprechende Eignung von einem anderen Unternehmen leihen) einen kumulierten Gesamtumsatz von mindestens dem Doppelten des geschätzten Auftragsvolumens pro Jahr (Los 1: 2,860 Mio. Euro; Los 2: 9,350 Mio. Euro, Los 3: 11,600 Mio. Euro, Los 4: 1,400 Mio. Euro) erzielt haben.
- Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Umsatz bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist (Storage-Systeme, des jeweiligen Zubehörs und (optional) ergänzenden Leistungen))
Mindeststandard: Der Bieter muss über die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (damit muss das Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2020 am Markt tätig gewesen sein oder sich die entsprechende Eignung von einem anderen Unternehmen leihen) und einen leistungsartbezogenen Umsatz von mindestens dem geschätzten Auftragsvolumens pro Jahr (Los 1: 1,430 Mio. Euro; Los 2: 4,675 Mio. Euro, Los 3: 5,800 Mio. Euro, Los 4: 0,700 Mio. Euro) erzielt haben.
- Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform einzuholen.
- Darstellung zu Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Informationssicherheit oder Vorlage entsprechender, gültiger Zertifizierungsurkunden
- Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina
Mindeststandard: Der Bieter muss mindestens drei (3) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, nachweisen; die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren umfassen. Bei mind. einer (1) Referenz muss der Bieter seinen Lieferportfolio-Katalog an das eProcurement-System des Auftraggebers angebunden haben.
- Erklärung zum Betrieb eines E-Shops mit eProcurement-Systemanbindung
Mindeststandard: Der Bieter muss erklären, dass er aktuell einen E-Shops mit eProcurement-Systemanbindung betreibt.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister (wird durch den Auftraggeber eingeholt)
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Fraunhofer Vergabeportal unter https://vergabe.fraunhofer.de abgerufen werden. - Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) - Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 14.04.23 12:00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de