Catering für das Young Refugee Center Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Catering für das Young Refugee Center
Rahmenvertrag über die Verpflegung von minderjährigen, unbegleiteten Ausländerinnen/ Ausländern im "Young Refugee Center" (YRC) durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen.
"Young Refugee Center" (YRC)
Marsstraße 19/EG
80335 München
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann.
Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht
abschließend festgelegt werden kann.
Für die Kalkulation ist von einer Bewohnerzahl von bis zu 150 Personen auszugehen inklusive bis zu 10 Reserveessen. Im fortlaufenden Betrieb wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die konkrete Anzahl der Reserveessen für Neuaufnahmen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab.
Hauptleistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München.
Im Zuge des aktuellen Weltgeschehens ist der momentane Zulauf geflüchteter umA nicht planbar und es muss täglich flexibel auf die Geschehnisse reagiert werden. Deshalb ist während der Vertragslaufzeit möglicherweise mit weiteren zu eröffnenden Dependancen des YRC im Stadtgebiet Münchens bzw. im Umkreis Münchens zu rechnen, die dann ebenfalls durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer mit Speisepaketen zu beliefern sind. Es erfolgt in diesen Fällen eine Abstimmung mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Belieferung der weiteren Leistungsorte.
Die Kalkulation von bis zu 150 Personen beinhaltet dabei auch die möglicherweise weiteren zu eröffnende Dependancen des YRC. Beispielsweise kann als weitere Dependance die St.-Galler-Straße 1, 80637 München weiterer Lieferort werden. Die Fahrtkosten zu Einrichtungen, die innerhalb des Stadtgebiets liegen, sind dabei in den Pauschalpreisen enthalten.
Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken (im Falle der Lunchpakete) nach den gängigen Empfehlungen des Bundesamtes für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regional Lebensmittel enthalten. Bei Fleisch und Fisch muss der Anteil an bio-regional Lebensmittel 40 % betragen.
Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2024. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Besteht ein Bedarf über den 31.03.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zu drei Monaten zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18635754213-37696e27aad12fbb
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18635754213-37696e27aad12fbb
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18635754213-37696e27aad12fbb
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geschätzte Abrufmenge: 150 Personenverpflegungen pro Tag (457 Tage bei Berücksichtigung der Verlängerungsoption, d. h. bis zu 68.550 Personenverpflegungen geschätzt ohne verbindliche Angabe, da Rahmenvertrag)
Höchstabrufmenge: 225 Personenverpflegungen pro Tag (102.825 Personenverpflegungen bei Berücksichtigung der Verlängerungsoption und entsprechender Hochrechnung)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).