EBO Transformation, 2.BA, Tunnelanlagen der Dienststelle Kempten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/suedbayern
Abschnitt II: Gegenstand
EBO Transformation, 2.BA, Tunnelanlagen der Dienststelle Kempten
EBO Transformation, 2.BA, Tunnelanlagen der Dienststelle Kempten
Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung für Objekte entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021), Teil 4, Abschnitt 2 „Technische Ausrüstung“(Anlagengruppe 4 und 5 - LpH 1-3 und 5-8).
Die Autobahn GmbH des Bundes betreibt eine Verkehrs- und Betriebszentrale (VBZ) in München-Freimann. In der VBZ wurde das EBO-Basis-System für die Einbindung von bis zu 40 Tunneln errichtet, bestehend aus einer Hard- und Software EBO sowie dem Einsatzleitsystem (ELS). Die EBO wurde ab 2013 errichtet und es wurden diverse Tunnel eingebunden. Im Zuge des Neubau VBZ wurde die EBO-Software auf den Standard 2.0 erweitert. Für die einheitliche Bedienung und Datenhaltung aller Tunnel wurde das EBO-Lastenheft (Version 4.1) erstellt, welches die Datenstruktur, die Visualisierung und Bedienung definiert.
Die gegenständliche Vergabe bezieht sich auf die erforderlichen Planungsleistungen im jeweiligen Tunnel.
- Der Grenztunnel Füssen liegt an der A7 und ist ein 1284m grenzüberschreitender Basistunnel zwischen dem deutschen Füssen im bayerischen Kreis Ostallgäu und dem österreichischen Vils im Tiroler Bezirk Reutte.
- Der Tunnel Kohlberg befindet sich auf der Autobahn A96 Lindau-München zwischen den Anschlussstellen AS 16 Erkheim und AS 18 Stetten (600m).
- Der Tunnel Reinertshof befindet sich auf der Autobahn A7 Ulm – Füssen zwischen den Anschlussstellen AS 138 Nesselwang und AS 139 Füssen (645m).
Die Überwachung der Tunnelanlagen soll ab dem Frühjahr 2023 vollständig nach den Vorgaben der EBO 2.0 (inkl. Lastenheft 4.1) von der VBZ Freimann übernommen werden.
Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung: spätestens fünf Tage nach Zuschlagserteilung
Vollendung der Ausführung: spätestens am 31.05.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EBO Transformation, 2.BA, Tunnelanlagen der Dienststelle Kempten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des
§134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information
auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen
werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134
Abs. 2 S. 3 GWB).