epias ED Lizenzen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-suedostbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
epias ED Lizenzen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von epias ED Lizenzen für GGM MEDICO entsprechend der Leistungsbeschreibung. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Lizenzen zur Erweiterung des Leistungsumfangs in der Notaufnahme an den in der Leistungsbeschreibung benannten Standorten Trostberg, Bad Reichenhall sowie Traunstein.
Traunstein
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von epias ED Lizenzen für GGM MEDICO entsprechend der Leistungsbeschreibung. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Lizenzen zur Erweiterung des Leistungsumfangs in der Notaufnahme an den in der Leistungsbeschreibung benannten Standorten Trostberg, Bad Reichenhall sowie Traunstein. Es handelt sich dabei nicht um eine Ersatzbeschaffung, da die Software bereits im Einsatz ist und im Klinikalltag genutzt wird. Darüber hinaus bedarf es im Rahmen der zugrundeliegenden Ausschreibung zugehöriger Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem allgemeine Projektmanagementleistungen, Schulungen, Tests, die technische Implementierung sowie die Begleitung beim Go-Live.
Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird daher nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Kliniken Südostbayern AG durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV durchführen. Nach intensiver Recherche unter der Beteiligung der Fachabteilung ist epias ED von CGM Clinical Europe GmbH die einzige Lösung, die sämtliche der gestellten Anforderungen erfüllen kann, dem gesetzten Kostenrahmen entspricht und zeitnah sowie ohne Risiko implementiert werden kann.
Der Auftraggeber ist zu der sicheren Erkenntnis gelangt, dass die Beschaffung ausschließlich im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb/vorherige Bekanntmachung durchgeführt werden kann. Zum einen begründet sich dies in der Tatsache, dass ausschließlich die Software epias kompatibel und aufgrund vorhandener HL7/FHIR-Schnittstellen seitens CGM in das KIS MEDICO sowie das Patientenportal integriert ist. CGM interagiert im Hinblick auf die digitale Pflegedokumentation und Pflegeplanung nur mit der Software von epias und keinem anderen Hersteller am Markt, weshalb aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Zum anderen befinden sich das Basismodul sowie einzelne funktionale Komponenten beim Auftraggeber bereits im Einsatz. Durch den modularen Aufbau der Software ist es möglich das gewünschte Funktionsspektrum durch Hinzunahme ausgewählter Module individuell zu ergänzen. Die Beschaffung einer anderen Software würde dies nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand für die technische Implementierung gewährleisten können. Ein Wechsel des Unternehmens würde daher dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste oder der Wechsel unverhältnismäßig hohe technische Schwierigkeiten mit sich bringen würde.
Ausschlaggeben für die Entscheidung des Auftraggebers sind auch verminderte Übergangsrisiken im Vergleich zu der Beschaffung einer alternativen Softwarelösung, da Risiken von Fehlfunktionen und ein hoher Umstellungsaufwand durch die beabsichtigte Beschaffung vermieden werden können. Dies zeigt sich insbesondere in den einheitlichen Verfahren bei der Bedienung und Überwachung von epias an allen drei Standorten. Die tiefe Integration der Software ermöglicht die nahtlose Einbindung von epias ED in den Arbeitsplatz Notaufnahme im CGM MEDICO Portal und auch den Datenaustausch und die -verarbeitung auf mobilen Endgeräten über die bei KSOB vorhandene Softwareapplikation CGM MEDICO Touch. Auf diese Weise kann auf die Funktionen von epias ED am Arbeitsplatz Notaufnahme über eine einheitliche Benutzeroberfläche zugegriffen werden. Das Personal ist im Umgang mit dieser Benutzeroberfläche trainiert und muss nur in den Inhalten geschult werden, die durch die zusätzlichen Module hinzukommen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
epias ED Lizenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.