Containeranlage - Interimsmaßnahme - Referenznummer der Bekanntmachung: VE 251-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freilassing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containeranlage - Interimsmaßnahme -
Zweigeschossige Containeranlage als Interimslösung während der Bauphase für den Teilneubau der Grundschule Freilassing
Anlage soll für 32 Monate gemietet werden
Gesamtlänge ca. 53 m
Gesamtbreite ca. 15 m
Bruttogrundfläche ca. 800 m2
Bruttorauminhalt ca. 5.339 m3
13 Klassenzimmer, 2 OGTS Räume, Nebenräume
Systembau aus Metall, gedämmt
83395 Freilassing
Die Stadt Freilassing plant, die bestehende Grundschule Freilassing durch die Ersatzbebauung bisheriger Gebäudeflügel zu erweitern. Im zu erhaltenden denkmalgeschützten Haupthaus und den Neubauten sollen künftig sechs Klassenzüge (24 Klassen) und eine zweigruppige Nachmittagsbetreuung unterkommen.
Die Schule soll mit einer Mensa und Aula ausgestattet werden. Das Haupthaus wurde bereits 2008 vollständig saniert. Im Zuge der Neustrukturierung der Grundschule sollen am Altbau nur nutzungskonzeptabhängige Anpassungen vorgenommen werden.
Wunsch ist, dass im neuen Schulhaus das pädagogische Konzept des "Münchner Lernhauses" umgesetzt werden kann.
Schulische Räume bzw. Flächen teilen sich gemäß den Vollzugshinweisen zur Schulbauverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in die vorgenannten, verschiedenen Raumgruppen. Für den Teilneubau der Grundschule Freilassing wird mit einem Flächenbedarf von ca. 8.500 m2 BGF bzw. 5.100 2 Nutzungsfläche gerechnet. Davon werden ca. 2.000 m2 BGF im zu erhaltenden Altbau abgebildet. Die restlichen 6.500 m2 BGF werden über den Teilneubau errichtet. Um den Teilneubau in einem Abschnitt durchführen zu können, wird für die auszusiedelnden Klassen eine Containeranlage benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Containeranlage - Interimsmaßnahme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Adelsdorf
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 50538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
In diesem Zusammenhang wird auf den § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
§160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]