Sanierung und Erweiterung Marien-Kindergarten Haibach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haibach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63808
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haibach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Marien-Kindergarten Haibach
Die Gemeinde Haibach plant die Sanierung und Erweiterung des örtlichen Marien-Kindergartens um 5 U3-Gruppen auf insgesamt 9 Gruppen (4 Ü3- + 5 U3-Gruppen) für ca. 160 Kinder.
Eine Machbarkeitsstudie untersuchte verschiedene Varianten, u.a. die Sanierung mit Erweiterung aber auch einen Abbruch mit anschließendem Neubau.
Als Ergebnis wurde die Sanierung mit Erweiterung bzw. Aufstockung als wirtschaftlichste Lösung ausge-wählt.
Das eingeschossige Bestandsgebäude mit Unterkellerung als Massivbau soll saniert werden. Seitlicher An-bauten an den Gebäudeseiten sowie die Aufstockung um ein Geschoss für Verwaltungs- und Nebenräume sollen den Bedarf für die zusätzlichen Gruppen abdecken.
Die Kindergartengruppen sollen während der Bauphase komplett ausgelagert werden. Naheliegend ist eine Containerlösung auf einen öffentlichen Parkplatz. Die Planung der Auslagerung sowie die Beschaffung der Container soll durch den Architekten erfolgen.
Gewünscht ist eine Containerlösung als Mietvariante, welche nach Umzug der Gruppen in den Kindergar-ten wieder zeitnah abgebaut werden kann. (Schätzkosten ca. 224.000 € brutto)
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme (FAG / FA-ZR + energetische Sanierung / Bauen im Be-stand).
Die vorläufigen Baukosten (KG 300 + 400) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf 4,37 Mio. € brutto. Der Anteil der Sanierung beträgt ca. 2,27 Mio. € brutto, der Anteil der Erweiterung / Aufsto-ckung ca. 2,1 Mio. € brutto.
Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 300 – 700) belaufen sich auf ca. 5,64 Mio. € brutto. (Stand 11/2021)
Kennzahlen:
- BGF Bestandsgebäude = ca. 1.420 m²
- BGF Erweiterung / Aufstockung = ca. 750 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Bau- / Förderantrag 2022/2023
- Bauausführung ab 2024
- Gesamtfertigstellung 2025
Haibach
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 3 + 4, Stufe 3 mit LPH 5 – 7 und Stufe 4 mit LPH 8 + 9
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Begleitung Brandschutz
o Stufe 1 – Planungsphase: Beratung in der Planung inkl. Erstellung des Brandschutzkonzeptes / -nachweises für den Bauantrag
o Stufe 2 Ausführungsphase:
▪ a) Ausführungsplanung – Beratungsleistungen in der Planung nach Anforderung zur Einhaltung der Planungsziele
▪ b) Bauausführung – Beratungsleistungen nach Anforderung
- Aufstellen Energie-Nachweis
Die Interimsmaßnahmen (Mietcontainer) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden. Ge-wünscht ist eine Aussage zur Honorierung der Maßnahmen. Es wird eine Aussage erwartet, ob die Hono-rierung als Teil der Gesamtmaßnahme angesehen wird, oder gesondert als Besondere Leistung erbracht werden wird.
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor.
Der Architekt wird gebeten zu überprüfen ob mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie bereits (Teil-)Leis-tungen der LPH 1 + 2 erbracht wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen einschl. Machbarkeitsstudie werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Beson-derer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und
ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Erweiterung Marienkindergarten - Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hösbach
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 63876
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6021/ 512-0
Internet-Adresse: www.cirillo-naumann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG bereit (siehe Kontaktadressen unter I.3.)
b) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig.
c) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
d) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist elektronisch über die Vergabeplattform des AG fristgemäß einzureichen.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über das Abgabe-Tool der eVergabeplattform eingereicht wurden. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i) Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung behält sich der AG vor, die zweite Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
j) Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor.
k) Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
l) Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Teilnehmern mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
m) Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann es zum Zeitpunkt der Verhandlungen zu Schutzmaßnahmen und / oder Einschränkungen kommen. Entsprechende Informationen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe bzw. kurzfristig vor dem Verhandlungstermin.
n) Der Auftraggeber behält sich vor – unabhängig von den Auflagen der Pandemie – die Verhandlungsgespräche per Video-Konferenz durchzuführen. Über die technischen Voraussetzungen und die Vorgehensweise werden die ausgewählten Teilnehmer rechtzeitig informiert.
o) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.haibach.de/rathaus-service/impressum-suche/datenschutz einsehbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland