Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch Referenznummer der Bekanntmachung: T60260222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch
Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau im Stadtgebiet München
Hauptort der Ausführung:
Zwischenlagerfläche des Auftragsnehmers
Entsorgung (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o.ä.) von ca. 11.500 t teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 170301* und 170302), Fugenvergussmasse mit Splittbettung (AVV 170503*) und Beton (AVV 170101) inkl. Transport und Zwischenlagerung aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau, im Stadtgebiet München
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Die Transportentfernung für die vom Auftraggeber durchgeführten Materialtransporte zu der benannten Anlieferstelle (Zwischenlager, Entsorgungsanlage) darf ausgehend von der Stadtmitte München, Marienplatz (ermittelt über www.reiseplanung.de, schnellste Wegstrecke, LKW 20 t) max. 30 km betragen.
Hinweis: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Werden die Zwischenlagerungs-, die Entsorgungs- oder Transportleistungen mit Hilfe von anderen Unternehmern angeboten, handelt es sich um eine Unterauftragsvergabe.
Allgemeiner Hinweis zu III.1.3:
Die Nachweise und Unterlagen gem. A) sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und egenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.