TPB.749.04 EMV Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2023-069
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TPB.749.04 EMV Beratung
Der Sammlungsbau des Deutschen Museums wird im Rahmen der Sanierung Sammlungsbau brandschutztechnisch
ertüchtigt, die Infrastruktur sowie die technische Gebäudeausrüstung saniert bzw.
weitgehend erneuert. Die Ausstellungen werden inhaltlich, medial und gestalterisch neugestaltet oder
aktualisiert. Dazu wird die Maßnahme in zwei Realisierungsabschnitte (RA) unterteilt. Der RA1 ist beendet, die Maßnahmen für den RA2 haben begonnen.
Das Deutsche Museum sucht für die Umsetzung des RA2 EMV-Beratung und EMV-Planung.
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Die Beratung EMV:
1. Unterstützung bei der Blitzschutz-Planung, Blitzschutzkonzept
2. EMV-Planung zur Hochspannungsanlage (HSDA), einschließlich Erdung
3. EMV-Planung 1. UG, westliche kleine Seitenhalle
Bis zum Abschluss des Projekts
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszugs (soweit einschlägig)
A) Eigenerklärung über die Gesamtumsätze aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
B) Erklärung, sich im Auftragsfall an der BauRisk-All in One-Versicherung des AG in Höhe von 5,95 ‰ der beauftragten Brutto-Honorarsumme zu beteiligen.
Mindestanforderungen: Abgabe der Erklärung
- Firmenprofil
- Anzahl der Mitarbeiter im Fachgebiet, Führungspositionen, Projektleiter, Projektingenieure
- Sitz (Registergericht), Gesellschaftsform und Gründungsjahr
- Gesellschafterstruktur
- Beschreibung der Organisation
- Ggf. Benennung von beteiligten Subunternehmen und deren Zuständigkeiten
- Nachweis eines etablierten Qualitätsmanagementsystems z.B. nach DIN EN ISO IEC 17025 oder ISO 9001
- Übergreifendes Know-how bzgl. EMV zur umfassenden Betrachtung der Elektromagnetischen
Verträglichkeit sowie potentieller Störbeeinträchtigungen in gebäudetechnischen Anlagen und Systemen, strukturierter Netzwerkverkabelung und funktechnischen Anlagen
- Benennung des eingesetzten akkreditierten Prüflabors (z.B. als eigener Unternehmensteil des Anbieters, Labor eines externen Subunternehmers) mit Nachweis der relevanten Kompetenzen (Hochfrequenz-, Niederfrequenztechnik, Elektromagnetische Verträglichkeit) durch eine aktuell gültige Urkunde
- Projektleiter: Nachweise der langjährigen Erfahrung in der Projektarbeit in Konzeption, Planung und Qualitätskontrolle bzgl. Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich, gewerkeübergreifenden EMV-Anforderungen sowie der Konzeption, Planung und Qualitätssicherung in Großprojekten mit Auflistung der Referenzprojekten
Mindestanforderungen: Abgabe der Ergänzung zur Erklärung
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formular "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" sowie die "Ergänzung zur Eigenerklärung" sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und nebst allen in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Wenn ein Bieter/eine Bietergemeinschaft eine Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) beabsichtigt, muss er/sie die hiervon erfassten Teile des Auftrags im Formblatt "L235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen" benennen. Werden zugleich die Unterauftragnehmer benannt, ist auch für diese mit dem Angebot eine ausgefüllte "Eigenerklärung" abzugeben. Werden Unterauftragnehmer zu einem späteren Zeitpunkt benannt, behält sich der AG vor, für diese eine "Eigenerklärung" anzufordern.
*
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) möglich. Andere Formen der
Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote möglich. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich unter http://www.evergabe-online.de allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich über den jeweils aktu-ellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung ge-stellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem 6. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmefrist werden keine neuen Informationen/geänderte Unterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu einer Verlängerung der Abgabefrist kommen. Auch dies haben die Bewerber eigenverantwortlich zu überprüfen
*
Diie gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de