Beschaffung von Schul-IT Leistungen für die Gemeinde Kissing Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06-049-IT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kissing
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Schul-IT Leistungen für die Gemeinde Kissing
Beschaffung von Schul-IT Leistungen für die Gemeinde Kissing
Los 1a und 1b Medientechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1a und 1b Medientechnik Beschaffung von: • Großbildmonitor• Fahrbare Displayhalterung• Soundbar• Dokumentenkamera• Beamer• Dienstleistung gemäß Leistungsbeschreibung
Los 2a und 2b PC-Systeme
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2a und 2b Medientechnik Beschaffung von: • PC-Systeme• Dienstleistung gemäß Leistungsbeschreibung
Los 3a und 3b Tablets
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3a und 3b = Tablets Beschaffung von: • Tablets• Tabletkoffer• Tablethalterung• Bildübertragung• Dienstleistung: gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1a und 1b Medientechnik
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2a und 2b PC-Systeme
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3a und 3b Tablets
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.