Sicherungsdienstleistungen für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022TSP000009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsdienstleistungen für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern
Sicherungsdienstleistungen für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern - 2 Lose in Passau und in Eggenfelden
Sicherheitsdienst für die GU´s Passau-Hacklberg, Passau Maria-Ward und Passau-Schalding
Passau
Sicherheitsdienst für die GU´s Passau-Hacklberg, Passau Maria-Ward und Passau-Schalding
Sicherheitsdienst für die GU´s Eggenfelden-Bahnhof und Eggenfelden-Taufkirchener Straße
Eggenfelden
Sicherheitsdienst für die GU´s Eggenfelden-Bahnhof und Eggenfelden-Taufkirchener Straße
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst für die GU´s Passau-Hacklberg, Passau Maria-Ward und Passau-Schalding
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst für die GU´s Eggenfelden-Bahnhof und Eggenfelden-Taufkirchener Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte werden aufgrund des Schutzes von Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.