Generalunternehmerleistungen für das Projekt Neubau Wohnheim Oberschleißheim
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81375
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.augustinum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen für das Projekt Neubau Wohnheim Oberschleißheim
Die Augustinum gGmbH ist ein diakonischer Träger der Behindertenhilfe und unterhält über ihre Tochter Augustinum Wohnstätten 15 Standorte im Norden von München und Umland. Die Augustinum gGmbH beabsichtigt, auf ihrem Grundstück in der Hirschplanallee 2, 85764 München, einen Neubau eines Wohnheims mit 20 Wohnplätzen für Förderstättengänger und 4 Wohnplätze mit integrierter Tagesstruktur zu errichten. Das Projekt soll in Holzbauweise verwirklicht und dem Auftraggeber schlüsselfertig übergeben werden. Beschafft werden die für die Realisierung des Projekts notwendigen Planungsleistungen ab der Entwurfsplanung und die Bauleistungen im Sinne eines Schlüsselfertigbaus.
München
a) Planungsleistungen:
Beschafft werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume), Leistungen der Tragwerksplanung und Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung. Der Auftragnehmer schuldet die genehmigungsfähige Planung für das hier gegenständliche Bauprojekt sowie sämtliche weiteren Planungsleistungen, die für die Bauausführung erforderlich sind. Daneben werden ebenfalls Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauakustik (Schallschutz) und Bauvermessung beschafft.
b) Bauleistungen:
Beschafft werden zudem die vollständigen Bauleistungen für Rohbauarbeiten , Außen-, Innenwände, Decke und Dächer in Holzbauweise der oberirdischen Geschosse und alle entsprechenden Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten inklusive aller Wand- und Deckenbekleidungen sowie aller Bodenaufbauten und -beläge. Die Bauleistungen für Aushub, Erdarbeiten, Baugrundverbesserung und Gründungsarbeiten gehören teilweise zum Beschaffungsgegenstand. Im Zuge des Innenausbaus, der in Folge der vorgefertigten Wand- und Deckenelemente größtenteils bereits in der Vorfertigung erstellt wird, sollen auch alle Außen- und Innenwandöffnungen inkl. Sonnenschutz sowie Absturzsicherungen und sonstige Einbauten vom Generalunternehmer/Generalübernehmer erbracht werden. Auch alle sonstigen Maßnahmen für Baukonstruktionen wie Baustelleneinrichtung, Gerüste und Baureinigung sollen im Zuge der Ausführung vom Generalunternehmer/Generalübernehmer erbracht werden.
Zudem sollen alle haustechnischen Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Brandschutzeinrichtungen) durch den Generalunternehmer/Generalübernehmer geplant, koordiniert und ausgeführt werden. Schließlich sollen auch noch ggf. erforderliche Schlosser, Maler- und Fliesenarbeiten, die jeweils von untergeordneter Bedeutung sind, mit einbezogen werden.
c) Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage E_01) nebst Anlagen (Vergabeunterlage E_02 bis E_12) und dem Vertragsentwurf (Vergabeunterlage F_01) nebst Anlagen (Vergabeunterlage F_02 bis F_05).
A. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber insgesamt drei (3) Referenzen betreffend allgemeine Hochbauprojekte (Neubau) in den letzten 5 Jahren (seit 2018) unter Angabe des Auftragsgegenstands (Art der Maßnahme, Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-600 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen. Hiervon
1. eine (1) Referenz für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), das der Bewerber als Generalunternehmer realisiert hat. Eine Realisierung als Generalunternehmer liegt dann vor, wenn der Bewerber mindestens den Bau der Kostengruppe 300 und der Technischen Gebäudeausrüstung verwirklicht hat.
2. zwei (2) Referenzen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau) in Holzbauweise. Eine Errichtung in Holzbauweise in diesem Sinne bedeutet, dass die tragenden Konstruktionselemente des Gebäudes überwiegend aus Holz bestehen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.11. und reichen Sie zusätzlich zu diesem Formblatt für diese Referenzprojekte eine aussagekräftige Projektbeschreibung ein, aus der hervorgeht, dass diese Referenzen die o.g. Anforderungen und ggfs. auch die Anforderungen für die Vergabe der Zusatzpunkte erfüllen.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. eine (1) vergleichbare Referenz für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), das der Bewerber als Generalunternehmer verwirklicht hat, sowie zwei (2) vergleichbare Referenzen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau) in Holzbauweise.
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 54 Punkte):
1. eine (1) vergleichbare Referenz für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau), das der Bewerber als Generalunternehmer verwirklicht hat.
- Projektvolumen (KGR 200-600 ≥ 6,0. EUR netto: max. 5 Punkte),
2. zwei (2) vergleichbare Referenzen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau) in Holzbauweise.
- Projektvolumen (KGR 200-600 ≥ 6,0 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
3. Zusatzpunkte:
a) Für das als Referenz genannte Projekt, das der Bewerber als Generalunternehmer realisiert hat, können unter den folgenden Voraussetzungen Zusatzpunkte erreicht werden:
(1) 5 Zusatzpunkte, wenn der Bewerber auch die für die genehmigungsfähige Planung notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume), der Technischen Ausrüstung sowie der Tragwerksplanung erbracht hat
(2) Weitere 5 Zusatzpunkte, wenn das Projekt in Holzbauweise realisiert wurde. Eine Errichtung in Holzbauweise in diesem Sinne bedeutet, dass die tragenden Konstruktionselemente des Gebäudes überwiegend aus Holz bestehen.
(3) Weitere 5 Zusatzpunkte, wenn das Projekt als Schlüsselfertigbau verwirklicht wurde.
(4) Die Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
b) Für ein als Referenz genanntes Projekt, das in Holzbauweise gebaut wurde, können folgende Zusatzpunkte erreicht werden:
(1) 5 Zusatzpunkte, wenn der Bewerber auch die für die genehmigungsfähige Planung notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume), der Technischen Ausrüstung sowie der Tragwerksplanung erbracht hat.
(2) Der Bewerber hat folgende Bauleistungen als Generalunternehmer erbracht:
- die Bauleistungen der Kostengruppe 300: 1 Zusatzpunkte
- die Bauleistungen der Kostengruppe 300 und der Technischen Ausrüstung: 2 Zusatzpunkte
- das Projekt wurde als Schlüsselfertigbau verwirklicht: 3 Zusatzpunkte
(3) Die Zusatzpunkte werden mehrfach vergeben.
c) 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach DGNB/QNG/NahWoh vorweisen kann. Die Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung.
Wartung der technischen Anlagen gemäß § 5 des Generalunternehmervertrags (Vergabeunterlage F_01) entsprechend den als Vergabeunterlage F_05 beigefügten Arbeitskarten.
Fortführung der Angaben zu Ziffer II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung:
2. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt dann als abgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.11.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Je Referenzprojekt können somit max. fünf (5) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. fünfzehn (15) Punkte (3 x 5 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte vierundfünfzig (54) Punkte (15 Punkte + 39 Punkte) erreicht werden.
g) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
h) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind (Formblatt C.2.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1), gem. Ziffer III.1.2 Buchstabe F) und G), Ziffer III.1.3) (mit Ausnahme der Mindestanforderung zu Ziffer III.1.3 Buchstabe I) und Ziffer III.2.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind (Formblatt C.2.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.)
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Planungs- und Bauleistungen für allgemeine Hochbauprojekte, die vom Bewerber als Generalunternehmer/Generalübernehmer betreut wurden.
H) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Formblatt C.8.)
I) Fachliche Qualifikationen des Bewerbers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Jahren (seit 2018) erbrachten Planungs- und Bauleistungen, die der Bewerber als Generalunternehmer/Generalübernehmer erbracht hat. Anzugeben sind Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen, Gewerke und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.9.).
zu I) Der Bewerber muss mindestens eine (1) abgeschlossene Referenz für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau) aus den letzten fünf (5) Jahren mit einem Projektvolumen (KG 300-600) von mind. 3,5 Mio. Eur. (netto) EUR vorlegen, das als in Holzbauweise errichtet wurde. Eine Errichtung in Holzbauweise in diesem Sinne bedeutet, dass die tragenden Konstruktionselemente des Gebäudes überwiegend aus Holz bestehen. Für dieses Projekt ist dem Formblatt C.9. neben der gem. Ziff. III.1.3. lit. I) einzureichenden Referenzliste eine aussagekräftige Projektbeschreibung beizufügen, aus der sich erkennen lässt, dass die hier formulierte Mindestanforderung erfüllt wird.
A. Die Objektplanungsleistungen sind natürlichen Personen vorbehalten, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Die Leistungen der Tragwerksplanung sind natürlichen Personen vorbehalten, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt. (Formblatt C.10.).
B) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung haben. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Nichtvorliegens eines Russlandbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt D.2. Dieses ist zwingend mit einzureichen (vgl. Ziffer I.5.3.1 der Vergabeunterlage A_01 Verfahrensbedingungen).
Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Hinweise zum Verfahren:
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
b) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A_01 Verfahrensbedingungen, Ziffer I, 5.3.2).
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.