Sedimentmanagement Obere Isar Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000077
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sedimentmanagement Obere Isar
Der Abfluss- und Sedimenthaushalt der Oberen Isar – der letzten großen Wildflusslandschaft Bayerns – ist v. a. durch die Überleitung von Isarwasser am Krüner Wehr zum Walchensee seit 1924 erheblich gestört. Die damit einhergehende Beeinträchtigung der fluss- und auendynamischen Prozesse gefährdet vor allem die Vorkommen und den Erhaltungszustand der FFH-Fließgewässerlebensraumtypen 3220 „Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation“, 3230 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica“, 3240 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos“. Bisher durchgeführte Maßnahmen zur Redynamisierung betrafen nur lokal und temporär wirkende einzelne kleinere Bereiche. Darüber hinaus sind im Bereich Wallgau/Krün zur Gewährleistung des Hochwasser- und Trinkwasserschutzes regelmäßig aufwändige Maßnahmen zum Sedimentmanagement erforderlich, die derzeit durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim umgesetzt werden. Im Jahr 2030 steht die Neuverbescheidung des Walchensee-Überleitungssystems an. Aus diesem Anlass und vor dem Hintergrund der o. g. Situation sind die flussmorphologischen Randbedingungen bzw. naturschutzfachlichen Anforderungen an den zukünftigen Betrieb zu erarbeiten. Insbesondere am Krüner Wehr, an dem das Isarwasser zum Walchensee ausgeleitet wird, ergeben sich im Zuge der Neuverbescheidung neue Handlungsmöglichkeiten.
Mit einem numerischen Sedimenttransportmodell sollen daher nun Möglichkeiten zur Verbesserung des Sedimenthaushalts untersucht werden. Damit soll zur Beantwortung der Frage beigetragen werden, wie die Isar auf lange Sicht nachhaltig bewirtschaftet werden kann bei gleichzeitiger Ausbildung und Erhaltung der genannten, typischen Fließgewässerlebensraumtypen bzw. eines verzweigten Gerinnes.
Eine Beschreibung erfolgte bereits unter II.1.4
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes wird die Eignung der Bewerber festgestellt und eine Bewertung durchgeführt (vgl. Eignungsmatrix). Es wird eine Rangfolge gebildet. Die fünf punktbesten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Es sind optionale Leistungen für zusätzliche Besprechungen, Vergrößerung des Projektgebietes, weitere Berechnungen oder Ortstermine vorgesehen (vgl. Entwurf Preisblatt, Leistungsbeschreibung, Entwurf Vertragsbedingungen).
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung. Die Auftragsdauer ist nur geschätzt ~ 30 Monate nach Projektbeginn (der Bieter hat im Rahmen der Angebotsvergabe einen verbindlichen Zeitplan abzugeben).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Anzahl der ständig beschäftigten Fachkräfte der letzten drei Jahre (im Mittel); wie z. B. Bau/Umweltingeniuer*innen, Geografen*innen, Numeriker*innen oder eine vergleichbare Ausbildung.
(Aufsummierung bei Bietergemeinschaften)
=> Nachweis durch Eigenerklärung im Kriterienkatalog der e-Vergabe Plattform - Ausfüllen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage
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- Referenz 1 - Erfahrungen des Bieters in der numerischen, zweidimensionalen hydromorphologischen Modellierung.
Benennen von mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren zur zweidimensionalen, hydromorphologischen Modellierung (mit Kalibrierung/Validierung) mit mehrjährigen Betrachtungszeiträumen und einer räumlichen Ausdehnung von mind. 1km Fließlänge des Hauptgerinnes. Dabei Darlegung des Projektanlasses und der Aufgabenstellung, der angewendeten Methodik und Beschreibung der erzielten Ergebnisse.
(Mindestpunktzahl 1 - ansonsten Ausschluss)
(Aufsummierung bei Bewerber/Bietergemeinschaften)
=> Nachweis durch Eigenerklärung über bereitgestelltes Formblatt
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- Referenz 2 - Erfahrungen des Bieters mit Sedimentmanagement kiesführender, anthropogen beeinflusster Flüsse.
Benennen von Referenzen der letzten 5 Jahre die sich allg. mit dem Sedimentmanagement von kiesführenden, alpinen Flüssen befassten ähnlich den Bedingungen und der Problemstellung an der Oberen Isar. Dabei Darlegung des Projektanlasses und der Aufgabenstellung und den erzielten Ergebnissen.
(Aufsummierung bei Bewerber/Bietergemeinschaften)
=> Nachweis durch Eigenerklärung über bereitgestelltes Formblatt
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- Referenz 3 - Erfahrungen des Bieters mit der Leitung und dem Management von vergleichbaren Projekten.
Benennen von Referenzen der letzten 5 Jahre die der Bieter geleitet hat und ähnlichen Umfang (Dauer, Budget, Anzahl beteiligter Personen) hatten.
(Mindestpunktzahl 1 - ansonsten Ausschluss)
(Aufsummierung bei Bewerber/Bietergemeinschaften)
=> Nachweis durch Eigenerklärung über bereitgestelltes Formblatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
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Der Referenzzeitraum bei den Eignungskriterien (Stufe 1 Teilnahmewettbewerb / Eignung) wurde auf fünf Jahre erweitert.
Die max. möglichen Punkte (fünf Referenzen) wären auch innerhalb der gesetzlich vorgegebenen drei Jahre erreichbar. Durch die Erweiterung des Referenzzeitraumes soll eine unnötige Verengung des Bieterwettbewerbs verhindert werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.