Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1015 Abbrucharbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abbrucharbeiten:
Entkernung der Klassenräume und Flure.
Abbau und Entsorgung von Innentüren und Metall-Glas-Türen in Fluren.
Umfang Abbrucharbeiten:
Bauteil 1
Abbruch Holztüren 19 Stück
Abbruch Metall-Glas-Türen 5 Stück
Abbruch Akustikdecken 1.200 m²
Abbruch Dämmung oberste Decke 890 m²
Abbruch Bodenbeläge aus Linoleum 740 m²
Abbruch Fliesenbeläge 120 m²
Bauteil 2
Abbruch Holztüren 10 Stück
Abbruch Metall-Glas-Türen 2 Stück
Abbruch Akustikdecken 700 m²
Abbruch Dämmung oberste Decke 310 m²
Abbruch Bodenbeläge aus Linoleum 540 m²
Abbruch Fliesenbeläge 30 m²
Termine:
BT1 +BT2 Abbrucharbeiten: 29.08.2023 bis 10.10.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.