Westbad Attraktivitätssteigerung (WAS) - Architektenleistungen in Anlehnung an § 34 HOAI mit den HOAI Leistungsphasen 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 201-572430
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9416010
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Westbad Attraktivitätssteigerung (WAS) - Architektenleistungen in Anlehnung an § 34 HOAI mit den HOAI Leistungsphasen 1-9
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Objektplanungsleistungen nach §34 HOAI 2021 zum Vorhaben „Attraktivitätssteigerung Westbad – (WAS) in 93049 Regensburg, Messerschmittstraße 4“.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Planungen/Ausführungen sind in aktuell 5 Bauabschnitte unterteilt.
Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Objektplanungsleistungen nach §34 HOAI 2021 zum Vorhaben „Attraktivitätssteigerung Westbad – (WAS) in 93049 Regensburg, Messerschmittstraße 4“.
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH verfolgt seit 2016 eine fundierte bauliche Bäderstrategie zum Zweck der Erhaltung, Modernisierung und Fortentwicklung der städtisch angegliederten und ihr zur Betriebsführung überlassenen Badeanlagen Hallenbad, Wöhrdbad und Westbad in der Messerschmittstraße in substanzieller, wirtschaftlicher und soziographischer Hinsicht. Insbesondere für das Westbad mussten tiefer greifende, die Bausubstanz betreffende Untersuchungen angestellt werden. Das abschließende Ergebnis bescheinigt dem in den Jahr 1972 erbauten Westbad und 1987 baulich ergänzt, ein ernüchterndes Gesamtbild. Im Zeitraum von 04.2013 bis 05.2014 wurden wesentliche Sanierungsarbeiten durchgeführt, wobei die Becken nicht betroffen waren.
Nach derzeitigem Wissensstand wird eine, von 2021 ausgehende, verbleibende mögliche Betriebsdauer von zwei bis drei Jahren für die Rutschenanlage bescheinigt, nach Ablauf derer ein Rückbau bzw. Neubau notwendig ist.
Es sollen hier Sanierungsvorschläge unter Berücksichtigung einer möglichst geringen Beeinträchtigung bzw. Schließzeit des Bades erarbeitet werden.
Die technischen Anlagen befinden sich in einem guten Zustand. Allerdings müssen die Steuerungen der Lüftungs- und Badewassertechnik erneuert werden. Die Umrüstung der Badewassertechnik soll mit der Erneuerung der Fliesen mit dem Estrich in der Schwimmhalle erfolgen.
Die Planungen/Ausführungen sind in aktuell 5 Bauabschnitte unterteilt.
Das Stadtwerk Regensburg .Bäder und Arenen GmbH verfolgt durch einen 2021 gefassten Stadtratsbeschluss das Ziel bis 2035 klimaneutral zu sein. Neben der Reduzierung von Emissionen soll auch der Energieverbrauch und die Emissionen in den eigenen Betriebsstätten gesenkt werden.
Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen, besondere Leistungen und ggfs. Regiestunden
Bei der Angabe der Laufzeit unter Ziffer II.2.7 ist die HOAI-Lph 9 in den zeitlichen Angaben nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenstein
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. IV.2.2) über die Plattform aumass einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).