Beratungsleistungen E-Payment Referenznummer der Bekanntmachung: 02/202303
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen E-Payment
Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Beratungsleistungen im Kontext E Payment.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Gesucht wird ein Dienstleister, der das Goethe-Institut sowohl bei der Konzipierung und Durchführung von Ausschreibungen für Online-Zahlungsdienstleistungen als auch bei der Auswahl und Steuerung von Zahlungsdienstleistern und in sonstigen E-Payment-Fragen unterstützt.
Ihre Leistung umfasst:
- Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren:
a. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut darin, Leistungsbeschreibungen so zu formulieren, dass die bestmögliche Lösung für das Goethe-Institut erst noch im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens zusammen mit den Zahlungsdienstleistern gefunden werden kann. Die vergaberechtlichen Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen.
b. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Kriterienkatalogen zur Vergleichbarkeit von Leistungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut, bereits in der Vorbereitung der Ausschreibung festzulegen, wie die einzuholenden Angebote verglichen und bewertet werden sollen. Auch hier
gilt, dass die Kriterien so zu definieren sind, dass ausreichend Spielraum bleibt, um verschiedene Lösungsansätze der Dienstleister im Sinne des Goethe-Instituts bewerten zu können.
c. Beratung und Unterstützung bei der Vertragserstellung
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Erstellung eines Vertragsentwurfs, welcher den Zahlungsdienstleistern bereits im Zuge des Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung zu stellen ist. Der Dienstleister berät das Goethe-Institut hinsichtlich der erforderlichen und möglichen Vertragsinhalte unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Anforderungen.
d. Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungsverfahren
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Konzipierung von Verhandlungsgesprächen, unter Berücksichtigung der vergaberechtlich erforderlichen Vergleichbarkeit der Gespräche mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern. Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Durchführung der Verhandlungsgespräche, insbesondere bei der fachlichen Bewertung der Präsentation der Zahlungsdienstleister.
e. Beratung und Unterstützung bei der Angebotsauswertung
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Bewertung der Angebote, insbesondere durch fachliche Evaluation.
- Beratung und Unterstützung bei der Steuerung von Zahlungsdienstleistern, insbesondere bei der Performance-Evaluation
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei Bedarf in der Performance-Auswertung der Zahlungsdienstleister, bei der Suche nach Optimierungspotential sowie der Umsetzung von
Verbesserungsmöglichkeiten. Der Dienstleister nimmt dazu ggfs. an Gesprächen und Nachverhandlungen mit den Zahlungsdienstleistern teil und unterstützt das Goethe-Institut dabei in Fachfragen.
- Beratung bei Fragen zur Automatisierung von Zahlungsprozessen und deren Abbildung in der Finanzbuchhaltung
Der Dienstleister berät das Goethe-Institut hinsichtlich der Verarbeitung der Zahlungsdaten der Zahlungsdienstleister in den Buchungssystemen der Finanzbuchhaltung. Zu berücksichtigen sind
dabei u.a. der Umgang mit verschiedenen Berichtsformaten der Zahlungsdienstleister, Kundenzahlungen in vom Auftrag abweichender Währung, Wechselkursdifferenzen sowie
Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Abrechnungen.
- Beratung bei sonstigen Fragen im Kontext E-Payment, insbesondere zu Marktentwicklungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei Bedarf in der Marktbeobachtung und in der Suche nach neuen, für das Goethe-Institut relevanten Entwicklungen im E-Payment-Markt mit dem
Ziel einer stetigen Aktualisierung und Erweiterung sowohl der Technik als auch des Zahlungsartenportfolios.
Alle Beratungsleistungen sind auf den speziellen Kontext des Goethe-Instituts auszurichten. Zu berücksichtigen sind dabei die organisatorische Struktur des Goethe-Instituts, die Anforderungen an das Goethe-Institut als öffentlicher Auftraggeber, die verschiedenen Märkte, welche die Goethe-Institute weltweit bedienen. Der Dienstleister soll das Goethe-Institut unterstützen, für die jeweiligen Fragestellungen im Spannungsverhältnis "Markterfordernis vs. Organisationsform und Struktur des Goethe-Instituts" die
bestmöglichen Lösungen zu finden.
Für die Unterstützung bei Ausschreibungen werden je nach Größe der Ausschreibung jeweils ca. 10-20 Beratertage erwartet.
Andere Beratungsleistungen sind je nach Bedarf des Goethe-Instituts laufend zu erbringen. Erwartet wird hier ein Zeitaufwand von durchschnittlich zwei Beratertagen pro Monat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.).
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage B.6.).
F) Darstellung von vergleichbaren Referenzaufträgen (vergleichbare Größenordnung und ähnliche Inhalte). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss die Laufzeit insgesamt oder zu mindestens 12 Monaten im Zeitraum der letzten 3 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung liegen.
Mindestanforderung zu F:
Es sind mindestens 3 (drei) Referenzen vorzulegen, die Beratungen von Händlern im Kontext E-Payment zum Inhalt haben
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandsbezugs abgeben (Anlage B.9). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX6A7Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland