Ausstattung Rechenzentren Bezirk Mittelfranken Referenznummer der Bekanntmachung: 03-000284-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-mittelfranken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirk-mittelfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Rechenzentren Bezirk Mittelfranken
Ausstattung der Rechenzentren beim Bezirk Mittelfranken
Bezirk Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Deutschland
Beschaffung von Rechenzentrumsinfrastruktur zum Aufbau und Betrieb von Virtualisierungsumgebungen für mehrere Standorte des Bezirks Mittelfranken, im Wesentlichen jeweils bestehend aus Server- und Storage Systemen sowie weiteren Hardwarekomponenten nebst Instandhaltung und ergänzenden Dienstleistungen.
Die Instandhaltung kann zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
- Angabe zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe über den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
- Angabe zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe von Unteraufträgen
- Angabe von mindestens drei vergleichbaren Leistungen (Referenzen) im Bereich der Ausstattung von Rechenzentren
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfanken.bayern.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de