Dienstleitung im Bereich "Internet/WLAN & Telefonie" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023BS145
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messeaugsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleitung im Bereich "Internet/WLAN & Telefonie"
ASMV GmbH (im Folgenden: ASMV oder Messe Augsburg) beabsichtigt, eine Dienstleistung für die Einrichtung und den Verwaltung/Betreuung der Internet- & Telefonie-Infrastruktur auf dem Messegelände Augsburg im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a) Information
Die Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden: ASMV) betreibt die Messe Augsburg als drittgrößten bayerischen Messestandort, an dem Weltleitmessen, internationale und regionale B2B Messen, Hausmessen und Firmenveranstaltungen, B2C-Messen, Konzerte sowie politische, gesellschaftliche und sportliche Events regulär stattfinden. ASMV verfügt über ein Gelände mit vier Eingangsbereichen, auf dem sich 7 Hallen mit einer für Veranstaltungen relevanten Bruttofläche von ca. 48.000 qm, ein modulares Tagungscenter und eine Freifläche von ca. 10.000 qm befinden. Die Beschreibung und die technische Charakteristik der einzelnen Hallen sind auf der Webseite von ASMV
unter dem folgenden Link https://www.messeaugsburg.de/de/locations-services/locations zu finden.
b) Ablauf der Verfahrens
ASMV als Auftraggeber beabsichtigt, die Dienstleistungen im Bereich der Einrichtung und Verwaltung/Betreuung von Internet/WLAN & Telefonie (im Folgenden: Vertragsleistungen) auf dem Gelände von ASMV außerhalt und während der Veranstaltungszeit gemäß einer Rahmenvereinbarung (im Folgenden: Rahmenvertrag) zu vergeben.
Leistungstyp 1: Telefonie/Service
Leistungstyp 2: Internet/WLAN
Leistungstyp 3: Veranstaltungsbezogenen Installationen der Telefonie/Internet-Anschlüsse
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 17 VgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (Erstangebot). ASMV bietet optional die Möglichkeit zur Geländebesichtigung für alle geeignete Teilnehmer an. Auf Grundlage dieses Angebots hat ASMV die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (Endangebot).
ASMV wählt anhand der Wertungskriterien (Preis zu 50%; inhaltliches Konzept inkl. zu 50%) das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Die Wirtschaftlichkeit des Angebots zeigt sich in dem Verhältnis der Netto-Angebotssumme und der Punktwertung der angebotenen Leistungen. Das Vergabekriterium ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, welches als Quotient (Zuschlagszahl) aus dem Punktwert und aus der Gesamt-Honorarsumme (netto) ermittelt wird.
c) Fragen bei Unklarheiten
Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal
zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur
Abgabe des Teilnahmeantrages.
Automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten erfolgt. Maximale Vertragslaufzeit ist 48 Monate.
Optionale Angebote sind in Optionen (Kauf oder Miete von Hardware) zulässig;
Alternative Angebote sind zu unterschiedlichen technischen Konzepten/ unterschiedlichen Herstellern zulässig;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit
Finanzielle Leistungsfähigkeit (Informationen über die Bilanzen oder über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten; Nachweis über einer Betriebshaftpflichtversicherung)
Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit
Reaktionszeit auf Störungen <1h, sichergestellt durch ein geeignetes Störungsmelde- /Ticketsystem
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2017
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
• Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
• Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
• Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
• Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).