Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung eines Gerätepaars für den Quantenschlüsselaustausch (Quantum Key Distribution) Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - MU 247
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung eines Gerätepaars für den Quantenschlüsselaustausch (Quantum Key Distribution)
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen "Hochschule der Bundeswehr München" gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten der Bundeswehr, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet. DTEC.Bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Zur Forschung im Bereich der Quantenkommunikation hat die UniBW M das Forschungsinstitut CODE für Cyber Defence im Rahmen des DTEC.Bw-Projekts "MuQuaNet" gegründet.
Für das Projekt MuQuaNet beabsichtigt die UniBw M, ein QKD-Gerätepaar zu beschaffen, das ein auf photonisch integrierten Schaltkreisen (PIC) basierendes BB84-Protokoll umsetzt.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen "Hochschule der Bundeswehr München" gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten der Bundeswehr, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet. DTEC.Bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Zur Forschung im Bereich der Quantenkommunikation hat die UniBW M das Forschungsinstitut CODE für Cyber Defence im Rahmen des DTEC.Bw-Projekts "MuQuaNet" gegründet.
Mit dem Projekt MuQuaNet beabsichtigt die UniBw M, ein Quantenkommunikationsnetzwerk für Test- und Forschungszwecke im Großraum München aufzubauen. Im Projekt sollen verschiedene Technologien zum Quantenschlüsselaustausch (Quantum Key Distribution, QKD) zum Einsatz kommen, in Anwendungsfälle eingebunden sowie im Hinblick auf Praktikabilität, Wirtschaftlichkeit und insbesondere Sicherheit untersucht werden.
Am Quantenkommunikationsnetzwerk beteiligt sind die Standorte Uni Bw M Campus (Neubiberg), FI CODE (CASCADA Neuperlach), ZITiS (München-Bogenhausen), LMU (München-Maxvorstadt) und DLR Oberpfaffenhofen.
Für das Projekt MuQuaNet beabsichtigt die UniBw M, ein QKD-Gerätepaar zu beschaffen, das ein auf photonisch integrierten Schaltkreisen (PIC) basierendes BB84-Protokoll umsetzt.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung eines Gerätepaars für den Quantenschlüsselaustausch (QKD-Gerätepaar). Das QKD-Gerätepaar muss aus einem Sende- und einem Empfangsgerät bestehen, die untereinander verschlüsselt kommunizieren können.
Der Auftragnehmer muss das QKD-Gerätepaar bis spätestens sechs Monate nach Zuschlagserteilung liefern, installieren und in Betrieb nehmen.
Der Auftragnehmer muss bis zum 31.12.2024 Wartungs- und Serviceleistungen erbringen. Auf jeweils gesonderten Abruf des Auftraggebers verlängern sich die Wartungs- und Serviceleistungen über die Grundleistung hinaus jahrweise um bis zu drei weitere Jahre (Option 1).
Auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer ein weiteres QKD-Gerätepaar zu den gleichen Bedingungen liefern, installieren und in Betrieb nehmen (Option 2). Der Auftragnehmer muss in diesem Fall auch für das weitere QKD-Gerätepaar zusätzliche Wartungs- und Serviceleistungen erbringen. Hier gilt die jahrweise optionale Verlängerung der Wartungs- und Serviceleistungen entsprechend. Der Auftraggeber wird die Option 2 bis spätestens ein Jahr nach Zuschlagserteilung abrufen. Er wird die Option 2 nur abrufen, wenn der Auftragnehmer ein weiteres QKD-Gerätepaar tatsächlich liefern, installieren und in Betrieb nehmen kann.
Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit des QKD-Gerätepaars für eine Dauer von zwei Jahren ab Abnahme.
Der UniBw M steht für sämtliche Leistungen - ohne optionale Leistungen - ein Budget in Höhe von maximal EUR 170.000,00 (netto) zur Verfügung. Die UniBw M behält sich vor, Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren auszuschließen sowie das Verfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Auf jeweils gesonderten Abruf des Auftraggebers verlängern sich die Wartungs- und Serviceleistungen über die Grundleistung hinaus jahrweise um bis zu drei weitere Jahre (Option 1).
Auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer ein weiteres QKD-Gerätepaar zu den gleichen Bedingungen liefern, installieren und in Betrieb nehmen (Option 2). Der Auftragnehmer muss in diesem Fall auch für das weitere QKD-Gerätepaar zusätzliche Wartungs- und Serviceleistungen erbringen. Hier gilt die jahrweise optionale Verlängerung der Wartungs- und Serviceleistungen entsprechend. Der Auftraggeber wird die Option 2 bis spätestens ein Jahr nach Zuschlagserteilung abrufen. Er wird die Option 2 nur abrufen, wenn der Auftragnehmer ein weiteres QKD-Gerätepaar tatsächlich liefern, installieren und in Betrieb nehmen kann.
Auf jeweils gesonderten Abruf des Auftraggebers verlängern sich die Wartungs- und Serviceleistungen über die Grundleistung hinaus jahrweise um bis zu drei weitere Jahre (Option 1).
Auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer ein weiteres QKD-Gerätepaar zu den gleichen Bedingungen liefern, installieren und in Betrieb nehmen (Option 2). Der Auftragnehmer muss in diesem Fall auch für das weitere QKD-Gerätepaar zusätzliche Wartungs- und Serviceleistungen erbringen. Hier gilt die jahrweise optionale Verlängerung der Wartungs- und Serviceleistungen entsprechend. Der Auftraggeber wird die Option 2 bis spätestens ein Jahr nach Zuschlagserteilung abrufen. Er wird die Option 2 nur abrufen, wenn der Auftragnehmer ein weiteres QKD-Gerätepaar tatsächlich liefern, installieren und in Betrieb nehmen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von
jedem Mitglied):
a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/ Berufsregister.
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und
sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß
gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen
wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber
behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch
Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung eines Gerätepaars für den Quantenschlüsselaustausch) vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und
soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
Referenzliste mit Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung eines Gerätepaars für den Quantenschlüsselaustausch) vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Start Ups dürfen - sofern keine bzw. nur wenige abgeschlossene Aufträge vorliegen - auch eine Referenzliste mit Erfahrungen der beteiligten Mitarbeiter in der Herstellung, Forschung und Entwicklung von QKD-Geräten einreichen (beispielsweise Auflistung von Forschungsarbeiten, Veröffentlichungen, Beteiligung an Großprojekten). Start Ups definiert der Auftraggeber angelehnt an die Definition des European Startup Monitors als Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind, sich durch innovative Produkte, Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle auszeichnen und auf starkes Wachstum ausgerichtet sind.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich
vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6EFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.unibw.de