Leuchten 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: H50c295122
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leuchten 1. BA
Neubau Grundschule, Gymnasium, KiTa, TG, Sporthallen, Freisportfläche
Helene-Wessel-Bogen ehem. Bayernkaserne Süd
Gewerk: Lieferung von Leuchten 1. Bauabschnitt
Innenleuchten:
- 448 St. Downlights
- 409 St. Feuchtraumwannenleuchten
- 12 St. Pendelleuchten
- 409 St. Anbauleuchten rund
- 889 St. Anbauleuchten rechteckig
- 16 St. Einlegeleuchten in Rasterdecke
--
Außenleuchten:
- 28 St. Mastleuchten
- 73 St. Einbauleuchten
- 140 St. Wandanbauleuchten schrägstrahlend
- 190 m Lichtbandsystem IP 68
- 14 St. Enbauleuchten
- 73 St. Stufenleuchten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freising
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.