Neubau einer Jugendfreizeitstätte in Pullach i. Isartal Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 160-456856
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pullach i. Isartal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pullach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Jugendfreizeitstätte in Pullach i. Isartal
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 82049 Pullach i. Isartal, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Pullach i. Isartal plant den Neubau einer Jugendfreizeitstätte an der Margarethenstraße im Bereich einer bestehenden Sportanlagen nordöstlich des Pullacher S-Bahn-Bahnhofs.
Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Janker Architekten, München erstellt, um die Realisierbarkeit und die voraussichtlichen Erstellungskosten zu ermitteln. Parallel wurde eine Emissionsschutzuntersuchung durch das Büro Müller-BBM GmbH, Planegg erstellt. Die Machbarkeitsstudie und die Schallschutzuntersuchung liegen der Bekanntmachung als Anlage bei.
Der Jugendfreizeitstätte direkt zugeordnet soll ein Ersatz für eine bestehende Skateanlage realisiert werden. Die Planung der Anlage erfolgt durch einen externen Planer. Im Bereich Sportanlagen befindet sich weiterhin ein größeres und ein kleineres Rasenspielfeld, die in der jetzigen Form erhalten werden sollen. Ein Streetballplatz wird in seiner Lage zu verändern sein und die bestehende Skateanlage und eine Spielfläche Stockschützen stehen zur Disposition. Durch den Neubau der Jugendfreizeitstätte und einer Lärmschutzwand, sollen die Lärmschutzauflagen für die umgebenden Wohngebiete eingehalten werden.
Die Räumlichkeiten des Jugendzentrums sollen teilweise an externe Nutzer vermietet werden können. Für die Nutzer*innen der öffentlichen Sportanlagen sind WC- und Umkleideräume in den Neubau zu integrieren. Bei der Planung ist die Nutzung von regenerativen Energien anzustreben, eine PV-Anlage auf den Dachflächen ist zu errichten. Der bestehende Fernwärmeanschluss soll genutzt werden, eine mechanische Lüftung ist gewünscht. Der Einsatz ökologischer Baustoffe, einer möglichst klimaneutrale und nachhaltigen Bauweise sowie der Anforderung an die wirtschaftliche Erstellung des Neubaus mit geringen Unterhaltskosten, sind Grundlage der Planung und Realisierung.
Es soll ein 2-geschossige Gebäude mit Vollunterkellerung mit ca. 675 m2 Nutzfläche, bzw. ca. 1.000 m2 Bruttogrundfläche (BGF) realisiert werden. Die zu erstellende Schallschutzwand bemisst in der Machbarkeitsstudie ca. 320 m2.
Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Realisierung der Jugendfreizeitstätte und der Lärmschutzwand. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt, die als Grundlage für die Finanzierung und einer nachfolgenden Beschlusslage dient. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde Pullach die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 200 + 700, brutto) von 6,568 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Dezember 2022. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Ende Mitte März 2024 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Ende Juni 2025 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Realisierung der Jugendfreizeitstätte und der Lärmschutzwand. Besondere Leistungen: > Mitwirkung bei Förderanträgen und Verwendungsnachweisen > Lph 2+3 Modell(varianten)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.