Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael - Konventbau/Zimmerer- und Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-013/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael - Konventbau/Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Instandsetzung der gesamten Dachkonstruktion, hauptsächlich bestehend aus der Reparatur geschädigter Konstruktionshölzer, Einbau fehlender Hölzer sowie Behebung von Systemmängeln. Lokale Reparaturversuche, wie in der Vergangenheit, sind für eine dauer-
hafte Erhaltung des historisch wertvollen Dachwerks nicht geeignet.
Es wird beabsichtigt, das Dachtragwerk des Gebäudes in drei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten instand zu setzen und zu ertüchtigen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
1.655 m² Aufnehmen Schieferdeckung;
440 m Notdach;
24 m³ Kantholz Eiche;
132 m³ Kantholz Kiefernkernholz;
3.370 m² Dielung Dachgeschosse;
387 St. Instandsetzung von Sparren;
9.250 kg Einbau von Profilstahl;
2.278 m² Dämmung der obersten Geschoßdecke
verteilt auf 3 Bauabschnitte
Angaben zum Jahresumsatz 15 %
Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzen 5 Jahren 15 %
Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren 20%
Besondere Fachkunde bei zimmermannsmäßigen Reparaturmethoden im Denkmalgeschützten Bestand 25 %
näheres siehe Wertungsmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.