ZV - Landkreis Coburg - Arnold-Gymnasium - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/001792
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Adresse des Beschafferprofils: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Landkreis Coburg - Arnold-Gymnasium - Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsbauarbeiten
Neustadt bei Coburg
Alpha-Bau Abbruch/vorbereitende Arbeiten ca 400 m² Vegetationsflächen abräumen ca. 135 m³ Oberboden abtragen u. aufsetzten ca. 45 m² Kunststoffbelag abbrechen ca. 165 m² Pflaster ausbauen u. verwerten ca. 1.245 m² Asphaltabbruch ca. 1.400 m² Abbruch Tragschichten ca. 45 m Rückbau und Verwertung Rohrleitungen Bodenarbeiten ca. 560 m³ Boden lösen für Gelände, Fundamente, Montagegruben, Leitungen ca. 20 m³ Bodenverbesserung Entwässerung 200 m Kanalleitung DN100, DN125, DN200 herstellen 2 St. Schachtbauwerke herstellen 5 St Straßenabläufe setzten 2 St Hofabläufe setzten 5 St Bodenabläufe 15 x 15 cm setzten ca. 1 m³ Sickergrube herstellen 8 m offene Pflasterrinne herstellen, Breite 30 cm Befestigte Flächen ca. 1.150 m² Frostschutzschicht ca. 1.150 m² Schottertragschicht ca. 510 m² Asphalttragschicht ca. 500 m² Filterschicht ca. 85 m² Dränbetontragschicht ca. 654 m² Betonpflaster ca. 510 m² Asphaltdeckschicht ca. 90 t Kiesschüttung Fallschutz 160 m Tiefbord Beton 100 m Granit 2-Zeiler 110 m Granit 1-Zeiler 60 m Betonkantenstein 55 m Kantenstein mit elastischer Auflage ca. 20 m Holzeinfassung für Staudenpflanzungen Betonarbeiten ca. 17 m³ Ortbeton Bodenplatte ca. 21 m³ Einzelfundamente ca. 6 m² Streifenfundamente 85 m² Kunstfels, H bis 2,9 m Betonfertigteile ca. 9 m Betonblockstufen ca. 37 m Betonfertigteile Sitzelement Ausstattung ca. 30 m Sitzauflage aus Holz 2 Stück Sonnensegel 1 St Baumquatier aus Stahlbeton 1 St Abfallbehälter 5 St Fußabstreiferroste Vegetationsarbeiten, Ansaat und Pflanzung 12 m³ Baumgruben verfüllen ca. 5 m³ Oberboden liefern und einbauen ca. 125 m³ vorhandenen Oberboden einbauen 3 St Baumpflanzung ca. 150 m² Staudenpflanzung ca. 360 m² Rasenansaat Beta-Bau Abbruch/vorbereitende Arbeiten ca 750 m² Vegetationsflächen abräumen 3 St Baumfällungen u. Wurzelstock roden ca. 120 m³ Oberboden abtragen u. aufsetzten ca. 160 m² Pflaster ausbauen, reinigen u. lagern ca. 700 m² Pflaster ausbauen u. verwerten ca. 470 m² Asphaltabbruch ca. 1.000 m² Abbruch Tragschichten ca. 200 m Randeinfassungen abbrechen Bodenarbeiten ca. 265 m³ Boden lösen für Gelände, Fundamente, Montagegruben, Leitungen Entwässerung ca. 100 m Kanalleitung DN100, DN125, DN150 herstellen 1 St. Schachtbauwerke herstellen 1 St Straßenabläufe setzten 2 St Hofabläufe setzten 4 St Bodenabläufe 15 x 15 cm setzten ca. 11 m Entwässerungsrinne DN100 ca. 20 m hinterlüftete Fassadenrinne setzen ca. 25 m Fassadenrinne setzen Befestigte Flächen ca. 1.500 m² Frostschutzschicht ca. 1.500 m² Schottertragschicht ca. 490 m² Asphalttragschicht ca. 1.150 m² Betonpflaster ca. 490 m² Asphaltdeckschicht ca. 4,5 t Kiesschüttung Fallschutz 105 m Tiefbord Beton 62 m Granit 1-Zeiler 110 m Traufstreifen Muschelkalksplitt 40 m Fahrbahnmarkierung Stellplätze Betonarbeiten ca. 6 m³ Treppenfundament ca. 5 m³ Einzelfundamente ca. 25 m² Streifenfundamente 18 St Köcherfundamente ca. 25 m³ Ortbeton Mauerfundamentfuß ca. 20m³ Ortbeton Stahlbeton Betonfertigteile ca. 36 m Betonblockstufen ca. 50 m Betonfertigteile Sitzelement Ausstattung ca. 34 m Sitzauflage aus Holz ca. 10 m Hockerbank aus Stahl u. Holz 4 St Abfallbehälter 5 St Fußabstreiferroste ca. 35 m Handlauf ca. 9 m Absturzsicherung Vegetationsarbeiten, Ansaat und Pflanzung 24 m³ Baumgruben verfüllen ca. 70 m³ Oberboden liefern und einbauen ca. 120 m³ vorhandenen Oberboden einbauen 2 St Baumpflanzung ca. 130 m² Rasenansaat
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - Landkreis Coburg - Arnold-Gymnasium - Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm