Rahmenvertrag Hausmeister*innendienstleistungen in diversen Unterkünften für Geflüchtete Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Hausmeister*innendienstleistungen in diversen Unterkünften für Geflüchtete
Rahmenvertrag für Hausmeister*innendienstleistungen in diversen Unterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
Objekte: Klausenburger Straße, Langwieder Hauptstraße, Forstenrieder Allee
Rahmvertrag Hausmeister*innendienstleistungen
Option1:
Besteht ein Bedarf über den 30.12.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.12.2025 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem
Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der
Verlängerungsoption.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 30.12.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.12.2026 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem
Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der
Verlängerungsoption.
Die Leistungsorte können nicht abschließend genannt werden, da diese teils noch nicht feststehen. Es bestehen daher folgende Erweiterungsoptionen:
• Für Los 1 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
• Für Los 2 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
• Für Los 3 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
Die Verteilung der weiteren Standorte erfolgt chronologisch, dies bedeutet, dass zunächst Los 1 die bis zu zwei weiteren Standorte erhält und zuletzt Los 3.
Objekte: Elsenheimerstraße, Meindlstraße, Blumenstraße
Rahmvertrag Hausmeister*innendienstleistungen
Option1:
Besteht ein Bedarf über den 30.12.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.12.2025 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem
Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der
Verlängerungsoption.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 30.12.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.12.2026 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem
Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der
Verlängerungsoption.
Die Leistungsorte können nicht abschließend genannt werden, da diese teils noch nicht feststehen. Es bestehen daher folgende Erweiterungsoptionen:
• Für Los 1 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
• Für Los 2 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
• Für Los 3 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
Die Verteilung der weiteren Standorte erfolgt chronologisch, dies bedeutet, dass zunächst Los 1 die bis zu zwei weiteren Standorte erhält und zuletzt Los 3.
Objekte: Triebstraße, Heidemannstraße Haus 8, Heidemannnstraße Haus 12
Rahmenvertrag Hausmeister*innendienstleistungen
Option1:
Besteht ein Bedarf über den 30.12.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.12.2025 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem
Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der
Verlängerungsoption.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 30.12.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.12.2026 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem
Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der
Verlängerungsoption.
Die Leistungsorte können nicht abschließend genannt werden, da diese teils noch nicht feststehen. Es bestehen daher folgende Erweiterungsoptionen:
• Für Los 1 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
• Für Los 2 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
• Für Los 3 bis zu zwei weitere Standorte mit insgesamt max. 80 Stunden.
Die Verteilung der weiteren Standorte erfolgt chronologisch, dies bedeutet, dass zunächst Los 1 die bis zu zwei weiteren Standorte erhält und zuletzt Los 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186bb0ea34b-21e56a8e12c92156
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186bb0ea34b-21e56a8e12c92156
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186bb0ea34b-21e56a8e12c92156
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Umsetzung des EuGH-Urteils vom 17.06.2021:
Geschätzte Abrufmenge pro Woche:
Los 1: 140 Stunden
Los 2: 108 Stunden
Los 3: 80 Stunden
Höchste Abrufmenge:
Los 1: 210 Stunden
Los 2: 162 Stunden
Los 3: 120 Stunden
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.