Schülerbeförderung von körperlich-, schwerstmehrfach- und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen Referenznummer der Bekanntmachung: COB-INK_2023_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahorn
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung von körperlich-, schwerstmehrfach- und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen
Schülerbeförderung von ca. 213 körper-, schwerstmehrfach- und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen vom Wohnort zu Schulen in Coburg, Ahorn und Lautertal und zurück. Begleitperson ist zu stellen.
Schülerbeförderung von ca. 99 Kindern und Jugendlichen vom Wohnort zu Schulen in Coburg und Lautertal und zurück. Begleitperson ist zu stellen.
Schülerbeförderung von ca. 99 Kindern und Jugendlichen vom Wohnort zu Schulen in Coburg und Lautertal und zurück. Begleitperson ist zu stellen.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit – also bis zum 01.06.2025 – kann der AG
den Vertrag optional um 1 weiteres Schuljahr verlängern. Insgesamt kann der Vertrag für die Lose 1 bis 2 höchstens zweimal jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Schülerbeförderung von ca. 114 Kindern und Jugendlichen vom Wohnort zu Schulen in Coburg und Ahorn und zurück. Begleitperson ist zu stellen.
Schülerbeförderung von ca. 114 Kindern und Jugendlichen vom Wohnort zu Schulen in Coburg und Ahorn und zurück. Begleitperson ist zu stellen.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit – also bis zum 01.06.2025 – kann der AG
den Vertrag optional um 1 weiteres Schuljahr verlängern. Insgesamt kann der Vertrag für die Lose 1 bis 2 höchstens zweimal jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der
Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von
den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum
Nachunternehmereinsatz).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt
„Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter
Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Schüler- und/oder Behindertenbeförderung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zu 1. Mindestens die geforderten Deckungssummen.
1. Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft für Schüler- und/oder Behindertenbeförderung innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
— Zeitraum der erbrachten Leistungen,
— Art der Beförderung (Schüler- und/oder Behindertenbeförderung),
— Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge,
— Auftragswert in EUR netto.
2. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
— Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
— Anzahl der Mitarbeiter, die für vergleichbare Leistungen (Schüler- und/oder Behindertenbeförderung) eingesetzt worden sind (je Geschäftsjahr).
HINWEIS:
Fehlt eine der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
zu 1.: Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzen, davon mindestens 1 Referenz Schülerbeförderung und mindestens 1 Referenz Behindertenbeförderung.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 29.03.2023, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder
notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de zu registrieren. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die
Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland