Schreinerarbeiten Fenster BA 3-5 Referenznummer der Bekanntmachung: KMRS-S 33400-1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 045-131506)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schreinerarbeiten Fenster BA 3-5
Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung und Sanierung von Teilbereichen der Karl-Meichelbeck-Realschule in Freising werden Sanierungsarbeiten an der Schule, Sanitärräume,
Lehrküche,Klassenräume und WC-Kerne, hier: Teilsanierung der Fenster-Fassadenflächen ca. 1300 m2, 7 neue Fenster, 6 neue RWA-Fenster, ca. 20 m2 Oberlicht-Verglasung, 1 neue Fenstertür, ca. 40 m2 Reparaturverglasung/Austausch Glas (teilw. TRAV, G30) im laufenden Betrieb durchgeführt. Es wird ein Vergabeverfahren für die Schreiner Fensterarbeiten nach den Bestimmungen der VOB/A EU durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Soweit möglich, führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind solche, die Fliesenarbeiten betreffen.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
—eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
—eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
—Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
E) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Soweit möglich, führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind solche, die Schreinerarbeiten Fenster betreffen.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
—eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
—eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
—Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
E) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen sind solche, die Fliesenarbeiten betreffen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
—Ansprechpartner,
—Art der ausgeführten Leistung,
—Auftragssumme,
—Ausführungszeitraum,
—stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
—Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
—stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
—Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
—Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
—Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
—Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
—Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
—Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen sind solche, die Schreinerarbeiten Fenster betreffen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
—Ansprechpartner,
—Art der ausgeführten Leistung,
—Auftragssumme,
—Ausführungszeitraum,
—stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
—Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
—stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
—Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
—Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
—Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
—Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
—Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
—Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.