Verwertung von Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Sperrmüll
Annahme, Verwiegung, Negativsortierung der Fehlwürfe und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von Sperrmüll im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in der Zeit vom 01.07.2023 - 30.06.2025 (Lose 1 - 3)
Sperrmüll Containerdienst-Stadtgebiet östlich der Isar
Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von
Sperrmüll i.H.v. ca. 1.000 t
Die maximal zulässige Entfernung der Anlieferstelle des Bieters
zum Betriebshof Ost, Truderinger Straße 2 in 81677 München
beträgt 15 km Luftlinie (einfache Entfernung). Bei Überschreitung dieser maximal
zulässigen Entfernung wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung vom 27.02.2023
Sperrmüll Containerdienst-Stadtgebiet westlich der Isar
Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von
Sperrmüll i.H.v. ca. 1.100 t
Die maximal zulässige Entfernung der Anlieferstelle des Bieters
zum Betriebshof West, Georg-Brauchle-Ring 29 in 80992
München beträgt 15 km Luftlinie (einfache Entfernung).
Bei Überschreitung dieser maximal zulässigen Entfernung wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere
Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung vom 27.02.2023
Sperrmüll Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration
Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration beauftragten Transporteur mit eigenen Fahrzeugen zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von
Sperrmüll i.H.v. ca. 240 t
Die maximal zulässige Entfernung der Anlieferstelle des Bieters
zum Marienplatz 8 in 80331 München beträgt 15 km Luftlinie (einfache Entfernung).
Bei Überschreitung dieser maximal zulässigen Entfernung wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung vom 27.02.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen. Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
-Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/Kontoführung
Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
- Lückenlose Darstellung der Stoffströme und prozentuale Verwertungsdarstellung
Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben - insbesondere die stoffliche Verwertung des Sperrmülls sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der nicht stofflich verwertbaren Reststoffe (Lose 1 - 3).
Auf Grundlage der durchzuführenden Probeanlieferung (siehe auch Punkt 1. der Leistungsbeschreibung vom 27.02.2023) ist für den Containerdienst des AWM eine prozentuale Verwertungsdarstellung, Unterteilung "stoffliche Verwertung im Sinne des KrWG" "sonstige Verwertung" und "Restabfall zur Beseitigung" mit Darstellung der Stoffströme zu erstellen. Für den beim Sozialreferat anfallenden Sperrmüll (Los 3) ist keine prozentuale Verwertungsdarstellung erforderlich.
Ohne die o.g. Darstellungen kann das Angebot nicht gewertet werden.
- Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislauf-wirtschaftsgesetz für das Lagern, Behandeln vorbereitend zur Verwertung, Verwerten vorbereitend für Recycling und für sonstige Verwertung von Sperrmüll mit dem Abfallschlüssel 20 03 07, oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind - mit nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
- Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie
gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten
Ausführung (§ 4 EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
- Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadensversiche-rung (§ 6 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
- Fachkunde Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes
verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Bezüglich des Transports der ausgeschriebenen Abfälle kann anstelle eines Zertifikats auch eine Transportgenehmigung oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorgelegt werden
- Sonstige Nachweise
- Nachweis der Probeanlieferung des Containerdienstes (Anlage 1)
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU
jeweils in ausgefüllter und unterschriebener Form
Fragebogen zur Eignung:
Die folgenden Angaben sind auf dem Fragebogen zur Eignung zu machen:
- Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Übergabeort, Auslandsverwertung und Kapazitäten.
- Eigenerklärung zum Versicherungsschutz
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweise
- Alle Nachweise/Erklärungen sind in deutscher Schriftsprache vorzulegen.
- Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
- Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die
Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10
Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu
richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt.
Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf
Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls
schon eingereichtes Angebot muss, sofern die
Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert
wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).