Erweiterung Grundschule Gernlinden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maisach
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82216
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.maisach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Gernlinden
Die Gemeinde Maisach plant den Umbau eines ehemaligen Druckereigebäudes zur Nutzung als Schulgebäude.
Maisach
Die Gemeinde Maisach plant den Umbau eines ehemaligen Druckereigebäudes zur Nutzung als Schulgebäude. Das umgebaute Gebäude soll dabei als Ganztagsschule genutzt werden und stellt eine Erweiterung der bestehenden Schulgebäude dar.
Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück liegt östlich der bestehenden Schulgebäude an der Buschingstraße im Ortsteil Gernlinden.
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Zu Prüfung der funktionalen und wirtschaftlichen Aspekte eines Umbaus wurde bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Es liegen eine Vorplanung, ein Kostenrahmen und eine Baubeschreibung vor.
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI beauftragt.
Im weiteren ist beabsichtigt stufenweise die Leistungsphasen 3 bis 9 zu beauftragen.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 200 bis 700 werden derzeit mit etwa 3,4 Mio. € angenommen.
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Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll Im Juli 2023 erfolgen.
Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens Ende 2023 eingereicht werden.
Der Baubeginn soll im Frühjahr 2024, der Abschluss der Maßnahme Ende 2024 erfolgen.
Bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
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Projektleitung
Berufserfahrung der Projektleitung (max. 3 Punkte)
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte
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Referenzen
Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (max. 4 Punkte)
500 m² oder mehr = 4 Punkte
400 m² oder mehr = 3 Punkte
300 m² oder mehr = 2 Punkte
weniger als 300 m² = 0 Punkte
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Aufgabenstellung (max. 4 Punkte)
Umbau: 3 Punkte
Schulbau: 1 Punkt
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Es können somit je Bewerbung erreicht werden:
1 Projektleitung mit max. 3 Punkten
+ Referenz 1 mit max. 8 Punkten (4 Punkte + 4 Punkte)
+ Referenz 2 mit max. 8 Punkten (4 Punkte + 4 Punkte)
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= 19 Punkte maximal
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Es werden maximal 2 Referenzen bewertet.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B. Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
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(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von persönlichen Referenzprojekten als Projektleitung.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr)
e. Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
f. der eigene prozentuale Leistungsanteil an der Projektleitung
g. individuelle Beschreibung der Referenz auf max. einer DIN A4 Seite.
• Nachweis einer der Aufgabe entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung.
• Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Planung im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021.
• Die Leistungsphase 8 muss nach dem 01.03.2013 fertiggestellt worden sein.
• Die Projektleitung muss mindestens mit den LPh 2-8 befasst gewesen sein.
• Der eigene Anteil an der Projektleitung muss je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben.
• Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
Architekten nach § 75 Abs. 1/3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).