Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 080085-2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 047-138596)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hersbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hersbruck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
Der Schulverband Hersbruck beabsichtigt den Neubau der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Umsatz (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zum
erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 500.000 mit 0 P., mehr als EUR 500.000 bis einschließlich EUR 750.000 mit 1 P., mehr als EUR 750.000 bis einschließlich EUR 1.000.000 mit 2 P., mehr als EUR 1.000.000 bis einschließlich EUR 1.250.000 mit 3 P., mehr als EUR 1.250.000 bis einschließlich EUR 1.500.000 mit 4 P., und mehr als EUR 1.500.000 mit 5 P. bewertet.
2. Anzahl der Mitarbeiter (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) im
Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (M.) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 2
M. mit 0 P., mehr als 2 M. bis einschließlich 3 M. mit 1 P., mehr als 3 M. bis einschließlich 5 M. mit 2 P., mehr als 5 M. bis einschließlich 7 M. mit 3 P., mehr
als 7 M. bis einschließlich 9 M. mit 4 P., mehr als 9 M. mit 5 P. bewertet.
3. Unternehmensbezogene Referenzen (max. 150 v 250 P.): Zur Bewerberauswahl werden fünf Referenzen bewertet. Mindestkriterien für die
Wertbarkeit einer Referenz: (1) Mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wurden beauftragt und zusammenhängend erbracht. (2) Die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wurden zwischen 01/2017 und 07/2022
abgeschlossen, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle
Grundleistungen der HOAI- Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wertbare Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: Objektplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI zwischen 01/2017 und 07/2022 begonnen und abgeschlossen wurden; mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 10 Mio. (brutto); im Bereich Schule, Kindergarten,
Kinderhort oder vergleichbar; für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser
fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale
Teilpunktzahl in Höhe von 25 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 Teilpunkte: 0 P., 6 bis 9 Teilpunkte: 1 P., 10 bis 13 Teilpunkte: 2 P., 14 bis 17 Teilpunkte: 3 P., 18 bis 21 Teilpunkte: 4 P., und 22 bis 25 Teilpunkte: 5 P.
1. Umsatz (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zum
erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 500.000 mit 0 P., mehr als EUR 500.000 bis einschließlich EUR 750.000 mit 1 P., mehr als EUR 750.000 bis einschließlich EUR 1.000.000 mit 2 P., mehr als EUR 1.000.000 bis einschließlich EUR 1.250.000 mit 3 P., mehr als EUR 1.250.000 bis einschließlich EUR 1.500.000 mit 4 P., und mehr als EUR 1.500.000 mit 5 P. bewertet.
2. Anzahl der Mitarbeiter (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (M.) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 4 M. mit 0 P., mehr als 4 M. bis einschließlich 7 M. mit 1 P., mehr als 7 M. bis einschließlich 10 M. mit 2 P., mehr als 10 M. bis einschließlich 13 M. mit 3 P., mehr als 13 M. bis einschließlich 15 M. mit 4 P., mehr als 15 M. mit 5 P. bewertet.
3. Unternehmensbezogene Referenzen (max. 150 v 250 P.): Zur Bewerberauswahl werden fünf Referenzen bewertet. Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz: (1) Mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wurden beauftragt und
zusammenhängend erbracht. (2) Die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wurden in
dem Zeitraum zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle
Grundleistungen der HOAI- Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wertbare Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
Objektplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen und abgeschlossen wurden;
mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 45 Mio. (brutto);
im Bereich Schule, Förderschule oder vergleichbar;
für einen öffentlichen Auftraggeber;
unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen;
während des laufenden (Schul-)Betriebs.
Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix:
0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte,
6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt,
11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte,
16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte,
21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte, und
26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.